Geschützte Bezeichnungen?
ist die Bezeichnung 'Pianist' geschützt?
6 Antworten
Natürlich gibt es Berufsbezeichnungen die per Gesetz geschützt sind.
Zum Beispiel: 'Psychologischer bzw. Ärztlicher Psychotherapeut'. (Geschützt
durch das 'Psychotherapeutengesetz). - 'Pianist' gehört allerdings
nicht zu den geschützten Berufsbezeichnungen.
Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.
Die Bezeichnung selbst ist "natürlich" nicht geschützt, darf also z.B. für Berufe oder Tätigkeiten frei verwendet werden.
Allerdings könnte man eine Marke mit dem Namen (ggf. vervollständigt) in einem bestimmten Zweig anmelden, dann darf man diesen Namen in Deutschland kein zweites Mal im selben Bereich verwenden (z.B. Coca Cola im Bereich Getränke/Nahrungsmittel).
Bezeichnungen kannst du nicht schützen lassen kurze randinfo Polizei ist auch nicht geschützt
Natürlich gibt es Berufsbezeichnungen die per Gesetz geschützt sind. Zum Beispiel: 'Psychologischer bzw. Ärztlicher Psychotherapeut'. (Geschützt durch das 'Psychotherapeutengesetz). - 'Pianist' gehört allerdings nicht dazu.
Nicht dass ich wüsste. Wo sollte man sich so eine Berufsbezeichnung auch schützen lassen?
Nein das ist doch eine normale Berufsbezeichnung
danke. tut mir leid, dass du auf eine Antworrt gewrrtet hast. Ich bin nicht sehr oft auf dieser Seite.
Also tausend Dank nachträglich und ein wunderbares neues Jahr mit viel Musik, Glück und Gesundheit. MM