Gartenbetrieb geschützt?
Ist die Bezeichnung als Gartenbetrieb geschützt?
2 Antworten
Soweit ich weiß, ist der Begriff Gartenbetrieb nicht geschützt.
Allerdings sind Bezeichnungen wie Gärtnerei, Garten- und Landschaftbauer (Gala) geschützt, da hier eine Berufsausbildung, z.B. des Gärtners vorliegen muss.
nein,das stimmt nicht. Im Prinzip kann jeder einen Galabaubetrieb eröffnen,er muss kein gärtner sein. Grund,es ist kein Handwerk. Wenn der Chef bäcker ist so muss er bei Ausbildung eines jeweiligen einen Meister einstellen oder einen gärtner mit Ausbildungsschein,-bzw. berechtigung
Nein ist es nicht