Geschichte Revolution 1848-1849...Frage (bitte kurz durchlesen)

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Die Demokraten waren für eine Republik, und zwar eine zentralistische (wie heute in Frankreich): D.h., sie wollten nicht nur die Monarchien abschaffen, sondern die Einzelterritorien gleich mit.

So genau kenne ich mich nicht mit dem Thema aus, aber da sie ja schon die Demokraten hießen, wollten sie wohl auch eine Demokratie und diese lässt sich nunmal so garnicht mit einer Monarchie vereinbaren. Sie wollten wohl also eindeutig die Monarchie abschaffen. Was mich nur etwas wundert, ist, dass die Liberalen die Monarchie beibehalten wollten...


Parsifal271  30.04.2012, 11:17

"da sie ja schon die Demokraten hießen, wollten sie wohl auch eine Demokratie und diese lässt sich nunmal so garnicht mit einer Monarchie vereinbaren" - Damals nicht, heute schon. Der Gegensatz heißt heute Monarchie-Republik, aber im damaligen Verständnis waren Republik und Demokratie kaum voneinander zu trennen.

"Was mich nur etwas wundert, ist, dass die Liberalen die Monarchie beibehalten wollten" - Das finde ich durchaus konsequent. Die Liberalen waren für Rechtsstaat und Verfassung, aber nicht unbedingt für die Demokratie und Zentralstaat. Eine konstitutionelle Monarchie kam ihren Vorstellungen darum am meisten entgegen.

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Die 1848/9 als Demokraten bezeichnete politische Richtung trat für Volkssouveränität ein, wünschte eine Abschaffung des monarchischen Prinzips und die Errichtung einer Republik.

Verfassungstheoretisch gesehen kann auch eine Monarchie eine Demokratie sein, wenn der Monarch keine starke machtpolitische Stellung hat. Der Gegenbegriff zu Monarchie ist dabei Republik .

Die Liberalen bevorzugten 1848/9 eine konstitutionelle Monarchie. Sie wollten einerseits das monarchische Prinzip nicht allgemein und völlig abschaffen, andererseits teilweise Volkssouveränität verwirklichen.

Der Begriff „monarchisches Prinzip“ kann unterschiedlich weit gedeutet werden. Bei vollem Umfang ist allein der Monarch Souverän und Inhaber/Träger der Staatsgewalt, grundsätzlich für alles zuständig. Die Herrschaft eines Monarchen wird durch sich selbst legitimiert (gerechtfertigt), oft religiös (Gottesgnadentum).

In der Nationalversammlung waren die Demokraten die Linke. Dazu gehörten:

Deutscher Hof: für eine demokratische Republik; für ein allgemeines, gleiches, direktes Wahlrecht

Donnersberg: radikalere Abspaltung vom Deutschen Hof

Westendhall: gemäßigtere Abspaltung von Deutscher Hof und Württemberger Hof (Linksliberale), an der Grenze zwischen links und Mitte und Verbindung der Linken zu den Liberalen; für eine Republik, aber akzeptierte eine kleindeutsche Lösung mit Erbkaisertum gegen Zugeständnisse in anderen Fragen bei der Verfassung

Nürnberger Hof: gemäßigte Abspaltung vom Deutschen Hof

Ein gemäßigter Teil der Demokraten war bereit, bei Entgegenkommen von liberaler Seite in der Reichsverfassung 1849 auf den Wunsch nach Abschaffung des monarchischen Prinzips zu verzichten.

Als am 27. März 1849 in der Nationalversammlung eine Verfassung mit einem Erbkaiser beschlossen (kleindeutsche Lösung) wurde, kam eine knappe Mehrheit (267 gegen 263 Stimmen) durch Zugeständnisse von Liberalen an die Demokraten in anderen Fragen (vor allem allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahlrecht und Beschränkung der Vetomöglichkeit [Einspruchsrecht, das etwas verhindern kann] des Kaisers in der Verfassung auf eine aufschiebende Wirkung) zustande. Heinrich von Gagern (Liberaler der Casino-Fraktion) verständigte sich mit Heinrich Simon von der gemäßigt demokratischen Westendhall-Fraktion, um eine Mehrheit zu sichern. Am 28. März wurde die Verfassung endgültig beschlossen und der preußische König Friedrich Wilhelm IV. mit 290 gegen 248 Stimmen zum Erbkaiser gewählt.

Eine besonders entschiedene Ablehnung des monarchischen Prinzips kam 1848 von der Fraktion Donnersberg.

Frank Engehausen, Die Revolution von 1848/49. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2007 ( UTB : Geschichte ; 2893 Seminarbuch Geschichte), S. 90:
„In einer motivierenden Erklärung zu dem ersten Parteiprogramm versuchte die Fraktion Donnersberg dieses Problem zu lösen, indem sie alle anderen Möglichkeiten schlichtweg für unrechtmäßig erklärte: „Jede andere Form der Freiheit enthält einen Verstoß gegen die Volkssouveränität. Nur in der frei gewählten Versammlung und in der Regierung, die aus ihr hervorgeht, kann der unumschränkte Wille des freien Volks verwirklicht werden. Beschlösse z. B. das souveräne Volks durch seine Vertreter, die hier beisammen sind, seine Einheit, glaubte aber zu dem Zwecke einen erblichen König wählen zu müssen, so wäre das keine Vereinigung des freien Volkes, sondern eine Vereinigung aller Fürstenhüte unter einem Königshut. Aber nicht die Fürsten unter einen Hut zu bringen, ist die Aufgabe; die Aufgabe ist es, das Volk zu vereinigen und zwar ohne es zu unterjochen, also das freie Volk, welches jetzt faktisch souverän ist, unverkürzt bei dieser Souveränität zu behalten. Es wäre ein Verrat an sich selbst, wenn ein Volk in dem Augenblicke, wo es durch Revolution und Anarchie die Souveränität faktisch in der Hand hat, ein lex regia, ein Königsgesetz machte und dadurch die Souveränität an einen König verschenkte. Die Torheit eines solchen Verfahrens ist nicht ohne Beispiel“.“