Gerücht in der Schule (anzeigen)?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Ja, kann man!! 47%
Ne, sry 33%
Sonstiges 20%
Naja wenn das viral geht, dann schon 0%
Mach das! 0%

7 Antworten

Ja, kann man!!

Wär mir aber viel zu viel Aufwand. Und so jung, wie ihr seid, würden ihn auch keine all zu grosse Komsequenzen erwarten. Wer dich kennt, weiss ja, dass du nicht so tickst.


Zigahd2005 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 08:16

Naja rufmord oder üble Nachrede = 1jahr Freiheitsstrafe (und sie sind alle 14)

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Luardya  27.09.2020, 08:22
@Zigahd2005

So einfach ist das nicht. Erst mal wird er nur gebeten, es zu unterlassen, wenn er es jetzt überhaupt noch weiter behauptet. Wenns nichts bringt, werden seine Eltern vielleicht eine kleine Busse erhalten.

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Drizzt1977  27.09.2020, 11:01
@Luardya

Und was haben die Eltern in diesem Fall mit dem Verhalten der Kinder zu schaffen? Gar nichts, so dass sie auch zu nichts verurteilt werden können bzw. keine "Busse" zahlen müssen.

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Luardya  27.09.2020, 18:29
@Drizzt1977

Es ist im Normalfall aber so, dass Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, wenn die Kinder Mist bauen. Sonst könnte ja jedes Kind machen, was es will.

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Sonstiges
Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wider besseren Wissens ist hier das Zauberwort.

Da Nazi heutzutage inflationär für ne Menge Leute verwendet wird, kann es schwer werden damit durch zu kommen.

Da reicht es schon einen schlechten Witz zu machen und man ist dann ein Nazi.

Wenn du mit Bildung Punkten willst, immer darauf hinweisen das du nicht Mitglied der NSDAP bist oder warst. Und kein Anhänger des Nationalsozialismus bist.

So Gegenfrage, was meinst du mit DIESEN Menschen?

Ja, kann man!!

Das ist Rufmord bzw. Üble Nachrede und kann selbstverständlich erfolgreich angezeigt werden.

Ne, sry

Das ist doch kein Grund für eine Strafanzeige!

Geh zum Vertrauenslehrer und berichte ihm von diesem gezielten Mobbing, das sich bereits ausbreitet. Es ist seine PFLICHT als Lehrkraft, dem ein Riegel vorzuschieben.

Ja, kann man!!

Ja, das ist Üble Nachrede und nach §186 StGB strafbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017