Gerichtstermin wegen schwerer Körperverletzung?

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Die genaue Besetzung des Saales ist davon abhängig, wo Anklage erhoben wird. Sofern wir hier vom Schöffengericht des AG ausgehen, sind im Saal ein vorsitzender Richter, zwei ehrenamtliche Richter (Schöffen), ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft (Amtsanwalt / Staatsanwalt), der Angeklagte sowie dessen Wahl- bzw. Pflichtverteidiger dauerhaft anwesend.

Darüber hinaus können Vertreter der Öffentlichkeit (Pressevertreter / Zuschauer) sowie ggf. Nebenkläger oder Nebenklagevertreter anwesend sein. Zeugen werden einzeln in den Saal gerufen und warten vor ihrer Vernehmung außerhalb des Sitzungssaales. Eventuell geladene Sachverständige sind i. d. R. ebenfalls bereits anwesend (in diesem Fall neben der StA).

Nachfolgend einmal eine kurze Zeichnung zur besseren Verdeutlichung – ist jetzt von mir sehr zügig gemacht worden, daher bitte ich um Verzeihung für fehlende Symmetrie. Wenn der Saal keine Fenster hat, würden die Bänke von StA und Angeklagtem im Übrigen andersherum stehen.

Bild zum Beitrag

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
 - (Gesetz, Anzeige, Strafrecht)

monibartsch2003 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 21:21

Danke für das Beispiel🥰

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Außer den Zeugen befinden sich alle Beteiligten im Sitzungssaal. Aber nicht an einem Tisch, sondern schön getrennt voneinander. Die zeugen werden dann nach und nach aufgerufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Jahre Schöffentätigkeit

Der/die Angeklagte/n sind im Saal, die Zeugen (wozu auch Opfer der Tat gehören) werden einzeln nacheinander hereingerufen und befragt.

Beteiligt sind außerdem noch Richter und Staatsanwalt; die sind natürlich ebenfalls im Saal.

Die Zeugen werden nacheinander verhört, damit niemand hört, was der Vorgänger ausgesagt hat.