Gerichtsprozesse gewonnen trotzdem kam noch eine Anzeige?

6 Antworten

Für mich kann da etwas nicht stimmen. Wir können gar nicht gewonnen haben, weil wir gar nicht angeklagt wurden.

Es geht dem Staatsanwalt auch nicht um gewinnen oder verlieren, dem geht es um das Recht, und das spricht der Richter, im Urteil. Schuldig oder nicht (Freispruch).

Neue Anzeige, neue Personen, neues Warten auf den Staatsanwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
vor 4 Wochen hatten wir einen Gerichtstermin

Ich gehe davon aus, dass "wir" du und dein Freund sind.
War dieser Termin im Rahmen einer Zivil- oder Strafsache?

bei dem mein Freund angeklagt

Ist dein Freund Angeklagter oder Beklagter (also Zivil oder Straf)?

kam das Urteil und wir haben gewonnen

Warst du nur Zeugin oder auch Partei (Zivil)?
Wenn es lediglich um deinen Freund ging, wer ist dann "wir" ?

Anzeige wegen der Gleichen Sache vom gleichen Kläger.

Warum der gleiche Kläger? Es handelt sich doch laut deiner Beschreibung um eine Anzeige, also um eine Strafsache?

Nun ist meine Frage kann er damit jetzt noch irgendwas erreichen? Die Richterin hatte das Urteil ja schon gesprochen oder fängt das jetzt alles nochmal von vorne an?

Und noch einmal: Zivil oder Straf?
Wenn eine Klage gegen deinen Freund ("wir"?) abgewiesen wurde (Zivil), kann strafrechtlich trotzdem noch etwas im Raum stehen.

Um was geht es hier konkret?

Ich glaube, du bringst da einiges durcheinander. Im Strafprozess ist der "Kläger" der Staatsanwalt. Da gewinnt auch keiner. Und schon gar nicht "wir", oder du als Zeuge. Da gibts eine Verurteilung oder einen Freispruch.

Also gegen die gleiche Person kann in der gleichen Sache nach einem Urteil keine Anklage mehr erhoben werden. Man kann allenfalls gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Nun stehe auch ich als beschuldigte Person da und nicht mehr als Zeugin

Das ist möglich, denn Sie wurden ja nicht angeklagt und freigesprochen.

Anzeige wegen der Gleichen Sache vom gleichen Kläger

Eine Anzeige hat da aber keine Wirkung. Wenn Anklage erhoben wurde, hat die Staatsanwaltschaft davon ja bereits Kenntnis und der der jetzt die Anzeige stellt wurde auch schon vernommen. Wo sich da aus der Anzeige neue Sachverhalte ergeben sollen ist fraglich.

Die Richterin hatte das Urteil ja schon gesprochen oder fängt das jetzt alles nochmal von vorne an?

Grundsätzlich möglich. Anderer Beschuldigter anderes Verfahren.

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt drauf an, ob das Urteil rechtskräftig war. Wenn nicht, kann der Kläger Einspruch einlegen.