Geplante Schwangerschaft und Jobwechsel?

6 Antworten

Ich würde an deiner Stelle ,beim alten Arbeitgeber noch bleiben .

Kann mir vorstellen das es auch mehr Elterngeld gibt ,als woanders wo du gerade beginnst .

Das ist ein finanzieller Aspekt ,den darf man nicht vergessen !

Ich weiß wovon ich rede .

Die Zeit in der ich mit den Kids daheim war ,war hart .

Ohne Hilfe der Familie hätte ich's nicht geschafft

Ist es unverantwortlich beim neuen Arbeitgeber meine geplante Schwangerschaft zu verschweigen?

Nein. Deine Familienplanung geht den Arbeitgeber schlicht und ergreifend nichts an.

Falls ich eine neue Anstellung habe und in der Probezeit schwanger werde, kann ich problemlos gekündigt werden?

Nein. Schwangere sind durch das Mutterschutzgesetz umfassend geschützt und fast unkündbar, auch in der Probezeit.

Aber Vorsicht: Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Entfristung. Im Zweifelsfall endet das Arbeitsverhältnis dann zum Fristende.

Muss ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit abgelaufener Proberzeit befinden, um Mutterschutzgeld bzw. Elterngeld zu erhalten?

Bezüglich Elterngeld: nein. Anspruch auf Elterngeld hat jede/r, der ein Kind im eigenen Haushalt betreut, egal ob selbstständig, Arbeitnehmer, Student oder arbeitslos. Für die Berechnung maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Je mehr Monate ohne Einkommen, desto geringer das Elterngeld.

Auch für Mutterschutzgeld ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist, solange es während der Schutzfrist noch besteht.

Vielleicht hat jemand von euch in einer ähnlichen Situation gesteckt

Ja, tatsächlich. Ich habe damals den Arbeitsplatz gewechselt und wurde schwanger, gerade kurz nachdem ich die Zusage bekommen hatte. Wir hatten zu dem Zeitpunkt schon ein halbes Jahr "probiert" und ehrlich gesagt nicht damit gerechnet, dass es doch noch "einfach so" klappt. Naja, war zwar ungünstig, aber dann nicht mehr zu ändern und letztendlich auch kein Drama. Ich wollte ja eh schwanger werden und worauf hätte ich noch warten wollen? Allerdings: ich bin Beamtin, von daher musste ich mir keine Sorgen wegen Befristung oder Kündigung machen.

Das Ding ist halt auch: niemand kann dir garantieren, dass du sofort schwanger wirst (oder überhaupt). Deswegen würde ich an deiner Stelle die berufliche Zukunft nicht von einer vielleicht eintretenden Schwangerschaft abhängig machen.

Wenn du in der während eines Befristeten Vertrages schwanger wirst dann wir dich der Arbeitgeber nicht weiter beschäftigen sobald der Vertrag ausläuft.

Dein Mutterschaftsgeld wäre dann nur der Anteil der Krankenkasse (13€ / Tag) und dein Elterngeld 66% deines durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt.

Wäre also keine gute Idee.

Bei einem Unberfristeten Vertrag arbeitest du normal bis zum Mutterschutz, bekommst dann während dem Mutterschutz dein normales Gehalt und in der Elternzeit 66% deines durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate vor Geburt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig
  1. Nein, das ist nur logisch. Schwangerschaften und Kinderwunsch müssen beim Vorstellungsgespräch nicht erwähnt werden und es wäre auch sehr unklug, das zu tun.
  2. Mutterschutzgesetze greifen schon in der Probezeit und machen diese für dich "relativ" sicher. Also problemlos ist eine Kündigung dann jedenfalls nicht. Aber natürlich auch nicht unmöglich.
  3. Befristete Arbeitsverhältnisse laufen zum Befristungstermin ab - egal ob du schwanger bist oder nicht. Klar, können sie deinen Vertrag verlängern. Aber viele Arbeitgeber machen das nicht, wenn eine Schwangerschaft bekannt ist. Probezeit hat darauf keinen Einfluss.
  4. Mutterschutzgeld gibt es immer von der Krankenkasse. Der Anteil des Arbeitsgebers hängt davon ab, ob du zu dem Zeitpunkt beschäftigt bist oder nicht. Elterngeld kann in Anteilen auch an Arbeitslose ausgezahlt werden - der Satz ist nur deutlich niedriger als bei Erwerbstätigkeit. Und Elternzeit geht auch nur für Beschäftigte. Also ja, da gibt es schon zusammenhänge.

Elli113  16.07.2024, 22:04
 Elterngeld kann in Anteilen auch an Arbeitslose ausgezahlt werden - der Satz ist nur deutlich niedriger als bei Erwerbstätigkeit

Jein. Maßgeblich für das Elterngeld ist das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt. Wenn der befristete Vertrag nach der Geburt endet und die Frau somit arbeitslos wird, verringert das NICHT ihren Elterngeldanspruch.

Wenn es allerdings schon vor der Geburt Monate ohne Einkommen gab, fällt das Elterngeld entsprechend niedriger aus.

0

Es zu versuchen heißt ja nicht das du 1 Tag danach gleich schwanger wirst.

Wenn du also den Job wechseln willst, dann tue es. Ob du schwanger werden willst oder nicht hat den Arbeitgeber am Ar*** vorbei zu gehen. Du darfst da sogar lügen und wenn es rauskommt, darfst du nicht mal gefeuert werden. Wenn er es dich tut, dann ab in die Rechtsschutzversicherung und du hast den Job ruck zuck wieder.

Als schwangere genieße du eh besondern Kündigungsschutz und kannst gar nicht so einfach gekündigt werden.

Wegen den Elterngeld solltest du direkt das Amt anrufen und dort nachfragen. Lass dir das lieber von einer Fachperson erklären.


Jana174923  16.07.2024, 16:26

Der Kündigungsschutz hat aber nichts damit zu tun wenn der Vertrag ausläuft. Dann wird sie auch trotz Schwangerschaft nicht übernommen.

0