Generelles Verbot rechts zu überholen (Lanesplitting)?
Hallo zusammen,
gestern stand ich gute 3 1/2 Stunden im Stau auf der A2 und habe wieder einige Motorradfahrer gesehen, welche sich zwischen den Spuren durchgeschlängelt haben. Dagegen habe ich grundsätzlich nichts - hätte ich mit dem Auto die Möglichkeit schneller da raus zu kommen, würde ich genau so handeln.
Dennoch hat mich die Rechtslage dazu interessiert.
Grundsätzlich schreit Anwalt Google ein großes "Nöööö", allerdings habe ich auch oft folgende Begründung gelesen: "Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen."
Stimmt das so? Ich meine... wenn dem so wäre, wäre ich als Autofahrer doch genau so gearscht, wenn es auf meiner (rechten) Spur weitergeht, aber links von mir nicht. Da kann doch was nicht stimmen?
LG
4 Antworten
Zunächst einmal ist es den Motorradfahrern auch verboten, sich zwischen den Fahrstreifen durchzuschlängeln. Vor allem, wenn dabei auch noch die Rettungsgasse benutzt wird. Ebenfalls ist es verboten, den Standstreifen dauerhaft zu befahren.
Dann gibt's einen Unterschied zwischen rechts überholen und rechts vorbeifahren. Hast du links von dir zum Beispiel einen dieser idiotischen Mittelspurschleicher, darfst du nicht einfach vorbei. Dann musst du links rüber (wenn das baulich überhaupt geht).
Fahren die Autos links von dir jetzt aber unfreiwillig langsam, was ja bei Stau gegeben ist, dann darfst du unter erhöhter Vorsicht und Achtsamkeit, vorbei.
Am stehenden Verkehr vorbei zu fahren, ist ja kein überholen. Das ist ja vorbeifahren. Du musst nur unterscheiden, ob die Links von dir unfreiwillig langsam fahren oder nicht.
"Denn in Deutschland ist es generell verboten,rechts zu überholen."
Das stimmt, aber am Ende muss man zwischen "rechts ÜBERHOLEN" und "rechts VORBEIFAHREN" unterscheiden.
Ich verstehe nicht was du sagen willst. Wenn du einen Führerschein hast, dann solltest du das unterscheiden können - man lernt es in der Fahrschule.
Wenn auf ALLEN Spuren langsamer als 60 km/h gefahren wird, darf rechts vorbeigefahren werden. Mit der nötigen Umsicht und - hier wirds interessant - unter Einhaltung des seitlichen Sicherheitsabstandes. Genau das ist in der Praxis nicht gegeben und läuft daher beim Filtern auf "nicht erlaubt" hinaus.
Die Rettungsgasse ist zudem natürlich tabu.
Dass die Rettungsgasse tabu ist, ist Klar (auch wenn traurigerweise keine gebildet wurde).
So wie du das hier schilderst, würde es bei der Strafe eher auf "Zu geringer Seitenabstand" und nicht auf "Rechtsüberholt" rauskommen?
möglich. wie auch immer der Verstoß geartet wäre, nach einem "Überholen" klingt die Beschreibung nicht.
hätte ich mit dem Auto die Möglichkeit schneller da raus zu kommen, würde ich genau so handeln.
Nur, wenn alle das machen, wird der Stau auch nicht kürzer ... deswegen finde ich das Verhalten der Motorradfahrer auch echt bescheuert und rücksichtslos.
Denn in Deutschland ist es generell verboten,rechts zu überholen.
Das stimmt so nicht. Es gibt Ausnahmen:
- Innerorts
- bei verschiedenen Fahrtrichtungsspuren
- im Stau oder bei langsamen Geschwindigkeiten
Da kann doch was nicht stimmen?
Genau.
"Zunächst einmal ist es den Motorradfahrern auch verboten, sich zwischen den Fahrstreifen durchzuschlängeln."
Naja deswegen bin ich ja hier. Es gibt kein Gesetz a la "Motorradfahrer dürfen nicht..." sondern das Verbot baut scheinbar eher auf anderen Gesetzen auf. U.a. das oben aufgeführte. Dass weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden darf ist Klar. Bei einer 3-Spurigen Autobahn bleibt ja aber noch die Lücke zwischen Mitte und Rechts (Sofern da eine Lücke ist). Hier wird dann die o.g. Begründung angeführt, welche wie Eingangs erwähnt, ja ziemlich schwachsinnig wäre. Zumindest wenn man es "überholen" nennt, wenn an stehendem Verkehr vorbeigefahren wird.
Wir hatten weiter unten schon das Problem bzgl des Seitenabstands, was definitv sinniger scheint, als ein generelles "Rechts geht gar nichts".