Gemeinsames Sorgerecht Pflichten?

3 Antworten

Als Erstes schnappst du dir den Kindsvater und redest mit ihm.

Frage ihn, wie er sich das in Zukunft vorstellt und ob er meint, dass er in zuverlässiger Vater sein will oder meint, dass es mit der Neuen nun an der Zeit wäre eure Absprachen nicht mehr ernst nehmen zu müssen.

Du musst dich auf den von euch festgelegten Umgang verlassen, genauso wie umgekehrt. Sein Kind abzuholen und die Umgangszeiten einzuhalten ist keine wünsch-dir-was Geschichte. Und du wirst, sollte er sich nicht klar positionieren, dich leider um eine kostenpflichtige Betreuung bemühen müssen und die entsprechenden Kosten bei ihm einfordern.

Zudem verlangst du die Einkommensbelege der letzten 12 Monate, sowie den letzten Steuerbescheid. Das Recht die Einkommensbelege einzusehen ergibt sich aus § 1605 BGB.

1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html

Dem Kind steht auch ein Unterhaltstitel zu! Du kannst ihn also auffordern beim Jugendamt eine Jugendamtsurkunde zu unterzeichnen, dir über das Familiengericht einen Unterhaltstitel besorgen oder bei einem Notar eine Unterhaltsvereinbarung von ihm unterschreiben lassen. Für den Fall der Fälle, falls er meint, er müsse mal nicht zahlen...

Eure Umgangsvereinbarung solltet ihr, falls bislang nicht geschehen, schriftlich festhalten! Als Soldat, falls er Auslandseinsätze hat, ist es natürlich etwas schwierig hier auf bestimmte Zeiten zu pochen. Aber ihm muss auch klar sein, dass er nicht nur ein Umgangsrecht hat, sondern auch eine Umgangspflicht. Und mit zunehmendem Alter des Kindes, wird sein Kind immer mehr den unzuverlässigen Vater erkennen, der sich zurück zieht und sich nicht entsprechend kümmert. Frage ihn, ob das in seinem Sinne ist.

Sollte das Gespräch nichts bringen, dann geh zum Jugendamt und bitte dort um ein Gespräch zu Dritt. Er muss dem nicht folgen, aber ihm sollte klar sein, das es auch in seinem Interesse liegt Lösungen zu finden. Die neue Flamme kann bald wieder Geschichte sein, sein Kind aber bleibt! Und wie sehr es in seinem Leben bleibt bzw. bleiben will, hängt auch maßgeblich von ihm ab!

Um den Unterhalt zu errechnen kannst du die unterhaltsrechtlichen Leitlinien bemühen, sowie die Düsseldorfer Tabelle:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Gerade wenn er auch Auslandseinsätze hat, dann variieren ja auch die Bezüge. Auch das Jugendamt unterstützt bei der Berechnung, wenn du dort eine Beistandschaft einrichtest oder du wählst dir einen Anwalt für Familienrecht.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Tinapupina 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 14:58

Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag

für den unterhalt kannst du eine beistandschaft eröffnen beim jugendamt und es dort neu berechnen lassen.

gsr hat nichts mit umgang zu tun. der vater hat keine pflicht das kind überhaupt zu sehen wenn er nicht möchte. er muss das kind weder hälftig die kindergartenferien nehmen, noch irgendwann sonst.

du bist der betreuende elternteil und du trägst die verantwortung für alternative betreuung zu sorgen. das ist dein problem und nicht seins. es gibt für kindergartenferien in der regel alternative kitas die dann die betreuung übernehmen, also muss du dich eben kümmern. rede mit ihm wie er sich nächstes jahr den umgang vorstellt und ob er tage im urlaub übernehmen würde. wenn nicht hast du genügend zeit dich zu kümmern.

Wirkliche harte gesetzliche Pflichten hat das getrenntlebende Elternteil nur die Unterhaltszahlungen, alles andere können die Eltern nach Gutdünken vereinbaren.