Gemeingefährliches Verhalten?

4 Antworten

Sollte diese Person etwa von der nahegelegenen Apotheke angestellt worden sein, um sich Kundschaft zu verschaffen?

BLÖDSINN

also grundsätzlich ist es fahrlässige körperverletzung und gefährliche körperverletzung.
Und wenn du an der bronchitis sterben solltest wäre es sogar Fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge ,totschlag oder mord.
Also ansich wäre eine anzeige sogar möglich.
aber das er angestellter einer apotehke sei ist absurd.

Ne, sowas habe ich auch noch nicht erlebt. Aber gibt eben genug Menschen, die nicht mehr ganz knusper sind. Jemanden absichtlich anzustecken, könnte man schon als Körperverletzung werten. Habe ich zumindest mal gehört, dass das bei Corona und Viren wie HIV der Fall sein soll.

Nein, nie erlebt, nie etwas ähnliches gelesen, oder gehört. Klingt stark nach einer stark ausgeprägten Störung der Wahrnehmung.

Woher weiss denn die Apotheke wer in der Nähe wohnt?