Gelten Grundrechte absolut? Gelten sie auch für die, die diese Grundrechte abschaffen wollen?

2 Antworten

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Unsere Demokratie geht halt sehr weit. Jedoch kann man die Weimarer Republik nicht mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichen. Zudem lief damals nicht alles demokratisch ab.


ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 13:20

Nicht ganz sauber nach heutigem Verständnis, o.k., aber undemokratisch?
Der Reichspräsident hatte das Recht den Kanzler zu ernennen.

Der Regierungsantritt Hitlers war dem Recht der Weimarer Republik nach legal, ebenso weitere machtpolitische Elemente wie die Reichstagswahl am 5. März 1933. Dazwischen lagen allerdings Wochen der Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit.

wikipedia.org

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BelfastChild  02.06.2024, 13:28
@ChristSuperstar

Hitler hätte damals nach dem Putsch ausgewiesen werden müssen. Auch bezüglich des Ermächtigungsgesetzes lief nicht alles sauber ab.

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Jeder hat das Recht seine Meinung zu äussern, ausser überzeugte Nationalsozialisten

Das ist falsch. Auch Neonazis haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung, dieses Recht findet aber seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen (Art. 5 II GG) und gilt entsprechend nicht für verhetzende Beleidigung, Volksverhetzung, usw.

Sollten man nicht einen Artikelzusatz in unsere Verfassung aufnehmen

Den gibt es bereits.

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung [...] zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung [missbraucht], verwirkt diese Grundrechte.“ (Art. 18 1 GG)

LG


ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 12:42

Warum macht man davon so wenig Gebrauch?

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ruhrgur  02.06.2024, 12:46
@ChristSuperstar

Nur das BVerfG kann eine Grundrechtsverwirkung aussprechen. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bisher vier entsprechende Verfahren, diese wurden alle nicht zur Entscheidung genommen. Die Begründungen sind öffentlich einsehbar, bei Interesse kannst du dir diese gerne durchlesen.

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ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 14:58
@ruhrgur

Genau deshalb habe ich vor eine Änderung der Verfassung durch den Bundestag gesprochen. Mit einer 2/3 Mehrheit ist das verfassungsrechtlich möglich.

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ruhrgur  06.06.2024, 15:00
@ChristSuperstar

An der Gewaltenteilung kann (zum Glück) nichts verändert werden, Art. 79 III GG. Zuständig ist das BVerfG, sonst niemand und das ist auch gut so.

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ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 18:44
@ruhrgur

Ich sprach nicht von der Gewaltenteilung, sondern von den Rechten der Muslime.

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ruhrgur  06.06.2024, 18:49
@ChristSuperstar

Auch die Rechte von Angehörigen einer Religion zu beschneiden ist (zum Glück) verfassungswidrig.

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ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 18:52
@ruhrgur

Falsch, die Rechte von Religionen werden durch ein Gesetz geregelt.

In der Schweiz z.B. ist der Bau von Minaretts per Volksentscheid verboten. Ist die Schweiz keine Demokratie?

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ruhrgur  06.06.2024, 18:55
@ChristSuperstar
Falsch

Nö. Art. 3 GG ist ebenfalls durch die Ewigkeitsklausel vor Verfassungsfeinden geschützt.

In der Schweiz z.B. ist der Bau von Minaretts per Volksentscheid verboten

Erstens befinden wir uns nicht in der Schweiz, zweitens hat das nichts mit dem Thema zu tun. Man könnte auch Kirchenglocken verbieten, nicht aber den Betrieb von Kirchen.

Ist die Schweiz keine Demokratie?

https://yourlogicalfallacyis.com/de/strohmann

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ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 18:56
@ruhrgur

Artikel4 GG Religionsfreiheit

Der letzte Satz lautet:

"Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

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ruhrgur  06.06.2024, 18:58
@ChristSuperstar

Gesetze lesen solltest du noch einmal üben. Ein Bundesgesetz regelt, was in Abs. 3 S. 1 gesagt wird, nämlich den Kriegsdienst an der Waffe gegen das Gewissen. Niemand darf aufgrund seiner Religion benachteiligt werden (Art. 3 GG) und die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet (Art. 4 II GG). Daran kann kein Gesetz etwas ändern.

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ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 19:00
@ruhrgur

Dumm ist nur, dass die wenigsten, so wie auch du, diese Klausel kennen. ICH kenne sie:
Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Bitte lesen:
Artikel 1 und Artikel 20.

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ruhrgur  06.06.2024, 19:09
@ChristSuperstar
so wie auch du

https://yourlogicalfallacyis.com/de/ad-hominem

Das ist im Übrigen auch schlichtweg falsch.

ICH kenne sie

Kennen und verstehen sind leider zwei paar Schuhe. Dass du nicht weißt, wie man Gesetze liest, haben wir ja schon festgestellt...

Art. 79 GG verbietet Änderungen an Art. 1 GG und somit konkludent auch an jedem Grundrecht, das die allgemeine Menschenwürde berührt (vgl. BVerfG NJW 09, 2267). Eine Abschaffung von Art. 3 oder Art. 4 I, II GG wäre somit verfassungswidrig. Eine Erweiterung zur Einschränkung durch ein neues Bundesgesetz wäre zwar theoretisch denkbar, allerdings würde hier Art. 19 II GG greifen.

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ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 09:22
@ruhrgur

Könnte man wissen, muss man aber nicht:

Das sagt die Bundeszentrale für politische Bildung dazu:

Religionsfreiheit

Religionsfreiheit bedeutet, dass jede Religion und jede Weltanschauung erlaubt ist. Alle können frei entscheiden, woran sie glauben oder nicht glauben.

In Artikel 4 des Interner Link: Grundgesetzes

steht:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Der Artikel 4 schützt die Freiheit, an das zu glauben, was man möchte. Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion oder seine Weltanschauung selbst zu wählen.

Zum Beispiel darf der Staat zum Beispiel nicht sagen:

   Wir sind ein christlicher Staat. Nur christliche Kirchen dürfen gebaut werden.

   Wir sind ein islamischer Staat. Nur Moscheen dürfen gebaut werden

Niemand darf gezwungen werden, an eine bestimmte Religion zu glauben. Das gilt auch für die eigenen Kinder. Ab 14 Jahren darf jeder selbst entscheiden, was er oder sie glauben möchte. Egal, was die Eltern dazu sagen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

DAS Recht will ich ihnen ja nicht nehmen, nur lese ich nichts von "Sonderrechten". Religionfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit.

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ChristSuperstar 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 10:18
@ruhrgur

Kennen und verstehen sind leider zwei paar Schuhe. Dass du nicht weißt, wie man Gesetze liest, haben wir ja schon festgestellt...

Wer spricht von einer Änderung des Artikels 1?
Wer spricht von einer Abschaffung des Artikels 3,4?

ICH nicht, warum unterstellt du mir das?
Die Artkel 3,4 müssen nicht einmal geändert werden. Freiheit sich für eine beliebige Religion zu entscheiden, und sie auszuüben würde ja nicht eingeschränkt. Was bedeutet denn "Religion ausüben"?
Freitags in der Moschee beten, jedezeit beten ohne andere zu belästigen. Mher aber auch nicht.

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