Hallo,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Probezeit-Regelung als deutscher Fahrzeugführer in Frankreich.
Zuallererst zu mir, ich bin 20 Jahre alt und habe im Frühjahr 2020 im Rahmen des begleiteten Fahrens meinen Führerschein erworben. Wenn ich nun in Frankreich fahre, gilt für mich ja die 3-jährige Probezeit, da gemäß dem französischen Code de la Route nur die Teilnahme am französischen begleiteten Fahren zu einer Verkürzung auf 2 Jahre berechtigt. Gelte ich somit, mit meinem Erwerb des deutschen Führerscheins, im Frühjahr 2020 auch in Frankreich als Fahrzeugführer außerhalb der Probezeit oder ist dies nicht der Fall, da dort erst ab dem 18 Lebensjahr der Führerschein ausgestellt wird.
Folglich wäre erst ab meinem 21 Geburtstag die 3 jährige Probezeit beendet, obgleich der Führerschein- Erwerb ja bereits vor dem 18ten Geburtstag erfolgt ist. Ich habe trotz intensiver Recherche leider keine wirklich zufriedenstellende Antwort erhalten.
Dies wäre insbesondere wichtig, da für Fahranfänger veränderte Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, die ja bekanntlich in Frankreich bei Nichtbeachtung mit empfindlichen Strafen belegt werden.
Vielen Dank für die Hilfe:)