Gelte ich als Schüler und/oder Student, wenn ich Fernabitur mache?
Ich habe mich zum Fernabitur an der SGD Fernschule angemeldet. Ich wollte mein Schüler-Hessenticket beantragen, allerdings bin ich mir jetzt gar nicht mehr sicher, ob das überhaupt geht. Gelte ich als Schüler, Student oder als arbeitssuchend? Ich arbeite nicht, ich habe lediglich einen Minijob auf 450€-Basis.
Ich habe mal direkt nachgefragt und die Bestätigung bekommen, dass ich das Hessenticket beantragen kann, wenn ich das Abitur an der Fernschule mache, da es zum zweitem Bildungsweg zählt.
2 Antworten
Bei einem Fernstudium (z.B. Fernuni-Hagen) und auch bei einem Fernabitur gibt es grundsätzlich keine Vergünstigungen im ÖPNV. Im Prinzip bist Du mit einem Minijob reiner Privatier und hast noch nicht mal eine Krankenversicherung. Der Minijob wurde doch eher von den Sozen zur Ausbeutung von verheirateten Hausfrauen geschaffen. Du bekommst bei einem gekündigten Minijob auch keinerlei Arbeitlosengeld wie normale Arbeitnehmer!
Es ist fraglich, ob das Amt SGD als Schulausbildung anerkennt?
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Die Verkehrsbetriebe haben in der Regel eine Liste mit Hochschulen / Universitäten die für ein Semesterticket in Frage kommen. Das sind dann in der Regel die regionalen Einrichtungen.
Für das Schülerticket sind die Voraussetzungen in der Regel auf Landesebene geregelt. Typische Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Stadtgebiet / Landkreis
- Besuch einer Schule im Vollzeitunterricht
- Besuch einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule innerhalb des Tarifgebiets
Da das an deinem Wohnort abweiche kann, schau am besten auf die Homepage deines Verkehrsverbundes
Habe ich dann auch kein Recht auf Kindergeld?