Geldbetrug?

3 Antworten

was das Zivilrechtliche betrifft, würde ich ihn gleich verklagen und in der Klage aufnehmen, dass festgestellt werden soll, dass es sich bei dem Vorgehen des Beklagten um eine vorsätzlich unerlaubte Handlung nach § 823 BGB handelt.

Wird dies im Urteil so festgestellt, kannst Du ihm tiefer in die Tasche greifen, wie einem "normalen" Schuldner. Bei einer vorsätzlich unerlaubten Handlung gilt die normale Pfändungsgrenze nicht und auf Deinen Antrag kann ein (meist erheblich) niedrigerer Betrag als unpfändbar festgestellt werden und Du kannst in die Differenz vollstrecken auch wenn Dir in der Vollstreckung andere normale Gläubiger vorausgehen.

Das geht aber nur im Klagewege und nicht mit einem Mahnbescheid. Du solltest insoweit für die Klageeinreichung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Du kannst dich aber auch an die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht wenden.

Üble Sache. Die Firma hat damit nichts zu tun. Deren Name wurde offenbar missbraucht und frühere Vertragsformulare widerrechtlich verwendet.

Zunächst brauchst du mal keinen Anwalt, die Geschädigtenanzeige kannst du auch ohne ihn erstatten. Du fragst wegen dem Schadenersatz?

Der Täter ist namentlich bekannt. Allerdings ist fraglich, ob er überhaupt in der Lage wäre Ersatz zu leisten, vor allem wenn er bereits eine Anzahl Personen auf die gleiche Weise betrogen hat. Du kannst zu gegebener Zeit nachfragen was aus der Anzeige geworden ist und Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Das Aktenzeichen erhältst du auf Nachfrage bei der Polizei, bei der du die Anzeige erstattet hast. (Bestätigung ausstellen lassen)

Dann kannst du dir immer noch überlegen, ob du tatsächlich etwas zivilrechtlich unternehmen möchtest, ggfls. auch mit Anwalt. Denn selbst der Mahnbescheid, den du noch selbst beantragen könntest kostet schon etwas. (und bedeutet oft nur, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen)

Das ganze kostet dich nur etwas Zeit und eine Gebühr.

Starte sofort das gerichtliche Mahnverfahren. Das geht online ohne Anwalt.

Ferner stelle Strafantrag bei der Polizei. Falls es zu einem Prozeß kommt, solltest du dich als Nebenkläger registrieren lassen.