Geld für Samstagarbeit noch nicht erhalten?
Hallo liebes Community,
ich habe mal eine Frage. Ich arbeite bei einem großen IT-Unternehmen. Wir arbeiten hier von Montag bis Freitag. Samstag ist die Firma geschlossen. Wir hatten in unserer Abteilung viele, die uns leider verlassen haben. Deswegen hatten wir sehr viele Geräte, die auf eine Diagnose und Reparatur gewartet haben.
Unser Teamleiter hat uns zweimal im Teammeeting vorgeschlagen, dass wir an zwei Samstagen kommen und die Geräte abarbeiten. Da wir nicht extra Geld dafür bekommen sondern nur Überstundenfrei, haben wir das abgelehnt. Bei unserer dritten Meeting meinte er dann, er hat mit dem Chef gesprochen, wir bekommen die Stunden bezahlt + 50% Zuschlag. Dies haben wir dann akzeptiert. Sieben Kollegen sind zusammen mit dem Teamleiter an zwei Samstagen gekommen und wir haben die ganzen Geräte abgearbeitet. Da wir eigentlich Samstag geschlossen sind, musste die Security die Toren öffnen und alles protokollieren.
Nun warten wir seit November 2023 auf das Geld und werden ständig vertröstet. Ständig hieß es nächste Monat, nächste Monat. Im Februar kam der Teamleiter, hat sich bei uns entschuldigt und gemeint, er dachte das läuft alles automatisch, doch er müsste das der HR Abteilung bescheid geben und hat das nun gemacht. Wir würden unser Geld ende März 2024 zu 99,9% bekommen. Nichts wars. Wir haben wieder nichts bekommen. Auf unsere Anfrage antwortet er jedesmal mit „Das muss ich den Chef fragen“ und rennt einfach davon. Mit viel Druck haben wir jetzt morgen ein Meeting mit dem Chef vereinbart.
Nun habe ich in meinem Arbeitsvertrag gesehen, da steht folgendes:
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind von beiden Vertragsparteien innerhalb einer Frist von 3 Monaten der jeweils anderen Vertragspartei gegenüber in Textform (§ 126b BGB) geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht, gelten die Ansprüche als verfallen.
Was meint ihr, haben wir nun gar keine Chancen mehr?
1 Antwort
Was meint ihr, haben wir nun gar keine Chancen mehr?
Innerbetrieblich könntet ihr noch - bei Einsicht - eine Chance haben
Rechtlich, Klage vor dem Arbeitsgericht - wäre aussichtslos.
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Ihr könnten künftig solche "Sondereinsätze" verweigern und dies ankündigen.
Schriftlich geht vor mündlich... das habt ihr auch unterschrieben. Ergo ist Euch das bewusst, das mit der Ausschlussfrist.
Sind mündliche Zusagen nicht wie schriftliche Zusagen? Wir haben ja auch sehr viele Zeugen, auch die, die im Meeting dabei waren. Also über zehn.