Gekündigt mit festen Vertrag, ohne Mahnungen oder beweise. Was tun?
Hallo Leute
ich habe eine Frage an euch und zwar meine Mutter arbeitet seit zehn Jahren in Rewe als Putzfrau. Gestern wurde sie ohne Beweise gekündigt und zwar hat meine Mutter aus Spaß eine Arbeitskollegen erschreckt als sie sich aufm boden hin gelegen hat und putzte, hat meine Mutter ihre Füße (gekilzelt,drangezogen). Sie hat es natürlich spaß gemacht und dabei gelacht, die Frau hat sich erschreckt und ist sofort zu dem Chef gegangen und hat meine mutter mit sexuelle Belästigung gepetzt. Und am Nächsten Tag hatten wir einen anruf, meine mutter wurde gekündigt. Und das gleiche hatte meine Mutter an ihrem Rewe Leiterin auch gemacht vor paar Jahren, die Chefin lachte sogar darüber weil jeder meine Mutter kennt und sie wirklich immer Herzvoll ist.
Jeder kennt meine Mum, bis heute hatte sie nichts falsches getan und sie arbeitet seit 10 Jahren als Putzfrau dort. Sie hat einen festen Vertrag und hat nicht mal eine Mahnung bekommen. Sie ist sehr schockiert und traurig..
was soll sie tun? Sie will ihren arbeit nicht verlieren! Was würdet ihr tun.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da kann sie theoretisch auf Weiterbeschäftigung klagen. Da geht es aber nur um die Abfindung, mit einer Klage kommt man nicht wieder an die alte Stelle.
Eine Entschuldigung könnte sie versuchen, aber so wie das klingt, wird das nicht reichen.
Aus der Nummer kommt sie bestimmt nicht wieder raus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn man nicht gerade bei einem Beerdigungsunternehmer angestellt ist, dürfte Albernheit am Arbeitsplatz wohl kaum einen Kündigungsgrund darstellen, aber darum geht es nicht: Begründen muß ein AG selbst die fristlose Kündigung nur auf Verlangen des AN. Die fristgerechte Kündigung (die erst recht nicht begründet zu werden braucht) kann nach 10 jährigwer Beschäftigungsdauer nur mit viermonatiger Frist zum Monatsende erfolgen. Der Job ist so gut wie sicher weg, aber mit einer Kündigungsschutzklage (Klagefrist beachten!) kann man wenigstens noch eine Abfindung (in diesem Fall 5 Monatslöhne, mit etwas Geschick: brutto für netto) mitnehmen. Und weil Putzfrauen nicht unbedingt zu den Besserverdienenden gehören, sollte man die Möglichkeit abchecken, sich einen Anwalt zu nehmen, der dann einen Prozeßkostenhilfeantrag stellt, denn im ArbG-Verfahren erster Instanz muß man seinen Anwalt auch dann selber bezahlen, wenn man auf ganzer Linie siegt.
"Was würdet ihr tun." war ja eigentlich die entscheidende frage im kernpunkt.