Geklaute Ware kaufen strafe?

6 Antworten

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§ 259 StGB - Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(Quelle: dejure.org)

Wenn Du gewusst hast, dass es gestohlen war, dann bekommst Du eine Geldstrafe wegen Hehlerei. Sagst Du aber, dass Du es im guten Glauben gekauft hast, dass es sich um ein Sonderangebot gehandelt hat, dann hast Du eher eine Chance davon zu kommen.


Sokar123 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 23:39

Ich hab die Ware nicht . Auf dem Weg von Lager zu mir ist was schief gelaufen . Also streng genommen hab ichs ja nit gekauft oder bzw besitze es nit

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ausser das du das diebesgut nicht behalten kannst, vrtml. wenig...evtl verwarnung...

du mußt die ware zurück geben, mehr wird wohl nicht auf dich zukommen...

du musst nichts sagen was dich selber belastet, mal drüber nachgedacht einfach zu schweigen?


Sokar123 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 23:36

ich muss aussagen ... das hängt mit noch anderen punkten zusammen das ist das problem

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