Geht es mittlerweile den Quattro Mi von Swissphone zum Mithören zu programieren?
Hallo liebe Community, die Frage steht oben, ich habe gelesen, dass es nicht geht den Quattro Mi zum Mithören durch umprogrammieren zu bewegen, jedoch stammt diese Information aus einem Forum mit einem Thread aus 2010... Ich habe eben auf Youtube zufällig ein Video von der Interschutz 2015 gesehen, auf dem ein Mi, XLi und ein XLSi alarmiert wurden, auf dem Bildschirm vom Mi war das Zeichen vom Monitor(Mithören) zu sehen. Ich dachte, wenn sowas am Stand von Swissphone gezeigt wird, kann es ja mittlerweile möglich sein das Ding so zu programmieren, dass man mithören kann. Und bevor die Klugsch** wieder kommen und meinen mich mit irgendwelchen rechtlichen Dingen zu belehren und mich fragen was ich damit will, lasst doch bitte einfach eure unnötigen Kommentare. Danke im Voraus.
4 Antworten
Ja, es ist möglich auf dem Quattro Mi den Funk mitzuhören. In meiner örtlichen Feuerwehr besitzt jeder den Quattro Mi aber nur bei den Kommandanten und Gruppenführer bei uns ist die Mithörfunktion freigeschalten. Rein technisch ist dies jedoch kein Problem ^^ Die Moralpredigt der Rechtlichen Lage erspar ich dir lieber mal, aber mach bitte nichts unverantwortliches!
Danke für deine Antwort es ging mir nur darum ob es technisch möglich ist, da ich halt vorher in nem Forum gelesen habe, dass es nicht geht, aber das besagte Video von der Interschutz etwas anderes zeigt :D
Das geht nicht.
Beim M war es möglich durch Aufspielen einer anderen Firmwear diesen zum "98" zu machen. Dann ist es möglich die Mithörfunktion zu aktivieren, das Display konnte es aber nicht anzeigende das entsprechende Symbol schlichtweg fehlt.
Kann sein das auf dem Video ein anderer Melder in einer Mi Schale war.
Wenn du das haben möchtest empfehl ich dir ein Gerät bei eBay zu kaufen. Mit dem kannst dann machen was du willst, nur erwischen lassen halt nicht.
Dein geliehenes Gerät von der FW bleibt unversehrt
Jetzt kannst nicht mehr viel mit hören wegen dem Digitalfunk
Du weißt schon, das das als nicht Angehöriger strafbar ist und mit bis zu einem Jahr Haft bestraft wird?