Gehört eine Erfindung zu dem Land oder zu der Person?

3 Antworten

Da musst Du ein bisschen unterscheiden:

SpaceX ist eine in den USA gegründete Firma - keine Erfindung. Da die Firma aber in den USA ihren Sitz hat, können die stolzen Amis Erfolge dieser Firma als "Amerikanische Erfolge" betrachten.

Ähnlich steht es mit dem Döner. Die in Deutschland übliche Darreichungsform ist tatsächlich eine Berliner Erfindung, auch wenn das Gericht selbst natürlich türkischen Ursprungs ist. Damit ist diese Darreichungsform (nicht das Gericht selbst) eine deutsche Erfindung, denn Berlin ist Teil von Deutschland.

Tatsächlich sind wirkliche (und patentierte) Erfindungen aber einer natürlichen oder rechtlichen Person zugeordnet, nicht einem Land.

Umgekehrt kann man aber (auch wenn es gerne so gemacht wird) Erfindungen und Erfolge einer Firma (z.B. SpaceX) nicht unbedingt pauschal einer Person (Elon Musk) zuordnen - Musk hat weder Ahnung (oder maximal eine grobe Idee davon), wie man eine Rakete baut, noch wie man ein Auto baut, geschweige denn einen Akku. Aber er ist das "Gesicht" des Unternehmens.


Test7372728 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:56

Das ergibt Sinn

Wenn die Person sich die Erfindung patentieren läßt, gehört sie der Person und sie kann sogar Lizenzgebühren verlangen.

Wenn sie das nicht macht, gehört sie NIEMANDEM.

Es zählt die Person. Döner ist ein türkisches Gericht.


Test7372728 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 10:11

Wenn man nach dieser Logik geht ist Lahmacun aber ein Griechisches oder Syrisches Gericht und kein Türkisches. Und Spaghetti wäre Chinesisch und nicht Italienisch

ano78577  15.08.2024, 13:52
@Test7372728

von mir aus auch Griechisch oder Syrisch, je nachdem wer das nun erfunden hat. Du hattest doch selber geschrieben, dass es türkisch ist.