Gehört die Kupplung zur Garantie?
Guten Tag,
ich war heute bei meinem Yamaha Händler, dieser hast sich mein Motorrad nochmals angeschaut um sicher zu gehen das alles für eine Tour nach Spanien okay sei. Dem Techniker ist aufgefallen das die Kupplung nicht mehr ganz den Ansprüchen gerecht wird. Ich bin darauf hin erstmal nach Hause gefahren um mir das mal zu Überlegen.
Nun stelle ich mir die Frage ob die Kupplung ein Garantiefall ist (3000 Km, 4 Monate) oder als Verschleiß zählt.
Bitte stellt mir nicht die Frage wie ich es geschafft habe innerhalb von Dreitausend Kilometern die Kupplung zu zerstören!
2 Antworten
die Kupplung ansich ist Garantie, Ausrücklager Kupplungsscheibe dagegen ein Verschleißteil.
Bei aggressiver Fahrweise kein Wunder wenn das Material leidet.
Die Kupplung ist nur zum anfahren da beim Motorrad sonst haben die FLOSSEN da dran nichts verloren .
Und nimmt man falsches ÖL ist die auch schnell SCHROTT was auch auf falsche Behandlung deutet also weder Verschleiß noch Garantie eigens Verschulden .
Was ist denn in erste Linie "tödlich" für die Kupplung?