Gehaltskürzung, trotz Au?
Hallo, ich hätte eine Frage und zwar habe ich mich am Montag nicht gut gefühlt. Bin trotzdem zur Arbeit. Musste nach 2 Stunden feststellen, dass es mir noch schlechter ging, so habe ich mich von meinem Arbeitgeber abgemeldet. Mein Problem ist, dass ich mich bei meinem Arbeitgeber drei Tage lang nicht gemeldet habe. Aber ich habe eine Krankmeldung so meinte mein Arbeitgeber vorhin am Telefon. Er müsste mein Lohn kürzen für die Tage, wo ich nicht da war, weil ich nicht Bescheid gegeben habe. Darf er das machen trotz Krankmeldung?
2 Antworten
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Wenn du am Montag während der Arbeitszeit nach Hause gegangen bist und dich bis zum Abend nicht mehr gemeldet hast, konnte er zu Recht davon ausgehen, dass du am Dienstag wieder zur Arbeit erscheinst. Warum hast du deinen Arbeitgeber nicht direkt nach deinem Arztbesuch informiert, dass du länger fehlst? Schau in deinem Arbeitsvertrag wie das im Krankheitsfall geregelt ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ponyfliege/1444746668_nmmslarge.jpg?v=1444746668000)
er darf dich dafür sogar schriftlich abmahnen, weil du unentschuldigt gefehlt hast. über abwesenheit muss der arbeitgeber informiert werden, sobald du weisst, dass du nicht hingehen kannst.
die krankmeldung selber muss am ersten tag erfolgen. um das attest einzureichen, hast du ein bisschen länger zeit.
der arbeitgeber konnte ja davon ausgehen, dass du am nächsten tag wieder zur arbeit kommst.
du hast also zunächst mal unentschuldigt gefehlt - und damit ist ein schaden entstanden, weil der AG nicht angemessen planen konnte.
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Okay, also kann er mir doch das Gehalt kürzen?
Nein, nicht, wenn Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast., auch nicht, wenn der Arbeitgeber sie verspätet erhält.
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weil du unentschuldigt gefehlt hast
Nein.
Der Fragesteller hat nicht unentschuldigt gefehlt, weil er sich am Montag krank abgemeldet hat.
Der Arbeitgeber wusste also, dass der Fragesteller erkrankt war, auch wenn der ihm nicht mitgeteilt hat, wie lange er (voraussichtlich) krank sein wird.
Außerdem ist nicht klar, ab dem wievielten Tag der Erkrankung eine Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Okay, also kann er mir doch das Gehalt kürzen?