Gehalt nur als Überstundenzahlung fristloser Kündigungsgrund?
Hallo,
Ich werde nur auf Überstundenbasis bezahlt. Wenn ein Feiertag ist oder ich mal krank bin bzw. Urlaub habe bekomme ich kein Geld. Nachfragen beim Chef haben nichts gebracht, dies zu ändern. Einen Arbeitsvertrag habe ich auch keinen. Wäre das ein fristlosen Kündigungsgrund oder muss ich 4 Wochen einhalten? Kann mir jemand helfen? Dankeschön im Voraus
1 Antwort
Nein, das ist kein Grund fuer eine fristlose Kuendigung. Du musst die Kuedigungsfrist also einhalten.
Du solltest das Urlaubsentgelt und das Entgelt im Krankheitsfall aber beim Arbeitsgericht einklagen. Was du allerdings hinsichtlich der Feiertage meinst, habe ich nicht verstanden.
Fuer eine solche Klage wirst du keinen Anwalt benoetigen. Nimmst du dir aber doch einen, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst (was du wirst, weil du einen gesetzlichen Anspruch darauf hast). Sonstige Kosten entstehen in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht so gut wie keine.
Nein, das ist kein Grund fuer eine fristlose Kuendigung.
Zumindest dann nicht, wenn der Arbeitgeber nicht wenigsten einmal deswegen vom Arbeitnehmer erfolglos abgemahnt worden ist.