Gegenstand auf der Fahrbahn. Schuldfrage?
Hallo,
immer wieder sieht man Gegenstände auf der Fahrbahn. Jeder fährt daran vorbei, ohne sie aufzuheben.
Macht man sich strafbar, wenn man sich so verhält? Müsste man da nicht aussteigen und den Gegenstand wegräumen? Oder muss das derjenige tun, der den Gegenstand verloren hat?
Ich meine jetzt in der Ortschaft, nicht auf der Autobahn.
2 Antworten
Direkt verpflichtet, den unzulässigen Zustand zu beseitigen, ist erst mal nur der Verursacher (§ 32 StVO), für daraus resultierende Schäden ist er ggf. verantwortlich.
Wenn es ohne zusätzliche Gefährdung möglich ist, kann und sollte natürlich jeder etwaige Gefahren beseitigen. Was für ein Auto vielleicht noch harmlos ist, kann für einen Motorrad- oder Fahrradfahrer schon lebensgefährlich sein, besonders im Dunkeln.
Wenn von dem Zustand eine nicht unerhebliche Gefahr ausgeht, man ihn aber nicht gefahrlos selbst beseitigen kann, sollte man zumindest die zuständigen Behörden verständigen. Das ist im fließenden Verkehr im Zweifel erst mal die Polizei.
Strafbar macht man sich meines Wissens nach nicht, da es meistens gefährlich ist mitten auf der Straße Gegenstände wegzuräumen.
Trotzdem sollte man es tun, denn man erwartet es auch von anderen.
Falls man einen Gegenstand verliert ist man verpflichtet ihn wegzuräumen oder der Polizei zu melden.Siehe § 32 StVO: Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.”