Geblitzt mit Handy am Ohr?

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Ich vermute, die 50 km/h sind nur geschätzt, dann waren es in Wirklichkeit weniger. Da der Tacho immer etwas mehr anzeigt, wurde sie tatsächlich vielleicht mit 45 km/h gemessen, wovon nochmals 3 km/h als Toleranz abgezogen werden. Deshalb können ihr schätzungsweise etwas mehr als 10 km/h zu viel vorgeworfen werde. Das bedeutet ein Verwarnungsgeld von 25 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot.

Wird das Handy auf dem Foto entdeckt, kommen eine Geldbuße von 60 Euro, Verfahrenskosten von 28,50 Euro und ein Punkt auf sie zu.

Nun stehen die beiden Ordnungswidrigkeiten aber in Tateinheit zueinander, weil beide Verstöße zusammen eine Handlung darstellen: Sie ist zu schnell gefahren und hat

dabei

telefoniert. Das bedeutet, die Geldbußen werden nicht einfach addiert, sondern das Gesetz schreibt vor, dass von den beiden Regelsätzen der höhere genommen werden muss.

Zusammengefasst: Sie hat zwar zwei Ordnungswidrigkeiten begangen, es drohen ihr aber nur die Folgen aus dem Handyverstoß.


adk710  14.03.2015, 13:51

Danke für die Auszeichnung!

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Also einen Bekannten von mir ist sowas ähnliches passiert. Telefoniert, zu schnell, bei rot über ampel und er hat einen Monat den Führerschein abgegeben müssen. Hoffe das natürlich nicht für deine Freundin.

Das rentiert sich mal:

Handy am Steuer: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30 km-Zone: 70 Euro und ein weiterer Punkt in Flensburg

Ich bin ja eigentlich kein gehässiger Mensch, aber das freut mich mal ausnahmsweise. Was ich mich schon geärgert habe, wenn die Idioten mit dem Handy am Ohr durch unser Viertel rasen. Keine Rücksicht auf kleine Kinder, von Katzen wollen wir mal gar nicht reden.


adk710  10.03.2015, 22:47

Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30 km-Zone: 70 Euro und ein weiterer Punkt in Flensburg

Nö, hier liegt Tateinheit vor, deshalb gilt § 19 OWiG:

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

Je nachdem, welcher der beiden Verstöße mit der höheren Geldbuße geahndet wird, wird der andere darin auch eingeschlossen. Es kann höchstens sein, dass dann die Geldbuße um einen gewissen Prozentsatz erhöht wird.

Und ich meine außerdem, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung noch im Verwarnungsbereich liegt, siehe meine Antwort.

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Geldstrafe und punkte nehme ich an