Sieht schon ganz gut aus, hier mal der Text mit ein paar Anmerkungen:

Je suis désolé[+e, wenn du weiblich bist] de ne pas t'avoir écrit[+e, weil deine Ansprechpartnerin weiblich ist und das "te" ein direktes Objekt ist] depuis si longtemps. Aujourd'hui, je veux te présenter cinq des attractions touristiques [das "des" muss weg, außer wenn du sagen willst "fünf der populärsten/besten Attraktionen", dann muss aber noch ein Adjektiv im Superlativ dazu] de Paris.

[...] Elle est longue de presque deux kilomètres [besser: Elle a une longueur de...].

[...] ...dont “La Jaconde" [auf Französisch: La Joconde] de Leonardo da Vinci [er heißt in Frankreich "Léonard de Vinci" und Vinci wird auch französisch ausgesprochen].

La troisième attraction de qui [richtig: de laquelle, "de qui" verwendet man nur, wenn man von einer Person spricht, wobei dafür m.E. "dont" besser geeignet wäre] je veux te racontre ["raconter" ist ein regelmäßiges Verb] est le quartier [einfügen: "de"] Montmartre.

J'éspère que tu veut [richtig: "veux"] aller au Paris [da Städte im Gegensatz zu Ländern keinen Artikel haben, muss es heißen: "à Paris"] maintenant pour voir [ich würde eher "regarder" nehmen im Sinne von "bewusstes Anschauen", kann aber auch Geschmackssache sein] ces attractions magnifiques [möchtest du noch betonen, wie toll die Sehenswürdigkeiten sind, kannst du das Adjektiv auch voranstellen].

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Ich vermute, die 50 km/h sind nur geschätzt, dann waren es in Wirklichkeit weniger. Da der Tacho immer etwas mehr anzeigt, wurde sie tatsächlich vielleicht mit 45 km/h gemessen, wovon nochmals 3 km/h als Toleranz abgezogen werden. Deshalb können ihr schätzungsweise etwas mehr als 10 km/h zu viel vorgeworfen werde. Das bedeutet ein Verwarnungsgeld von 25 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot.

Wird das Handy auf dem Foto entdeckt, kommen eine Geldbuße von 60 Euro, Verfahrenskosten von 28,50 Euro und ein Punkt auf sie zu.

Nun stehen die beiden Ordnungswidrigkeiten aber in Tateinheit zueinander, weil beide Verstöße zusammen eine Handlung darstellen: Sie ist zu schnell gefahren und hat

dabei

telefoniert. Das bedeutet, die Geldbußen werden nicht einfach addiert, sondern das Gesetz schreibt vor, dass von den beiden Regelsätzen der höhere genommen werden muss.

Zusammengefasst: Sie hat zwar zwei Ordnungswidrigkeiten begangen, es drohen ihr aber nur die Folgen aus dem Handyverstoß.

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