Gastherme kosten für Vermieter oder mieter?
Hallo an alle ,
ich hätte gerne eine Frage.
Dieses Jahr hat der Vermieter die Gastherme für mich gewechselt und war nicht mein schuld ( war Problem mit der Therme am Anfang und weiß der Vermieter schon )
Meine Frage ob ich die Kosten übernehmen muss oder ist für den Vermieter!
Danke im voraus.
6 Antworten
In aller Regel ist der Vermieter für den Austausch einer defekten Therme zuständig und muss die Kosten übernehmen, sofern der Mieter nicht bspw. mutwillig die alte Therme kaputt gemacht hat.
Das ist eine klassische Instandhaltung für die der Vermieter aufkommen muss.
Grundsätzlich wirst Du bei - unverschuldeten - Instandhaltungen nur aufgrund einer sogenannten Kleinstreparaturklausel zu Kasse gebeten. Unabhängig davon, dass die hier inhaltlich gar nicht greifen würde, ist diese auch auf einen Betrag von ca. 120 EUR beschränkt.
Das ist Sache des Vermieters, er kann die Wartungskosten auf die Mieter umlegen, den Austausch aber nicht.
Kosten für Instandhaltung/-setzung hat der der Vermieter zu tragen. BGB § 535
Der Vermieter muss die Kosten für den Austausch tragen