Garantie bei Medimax

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Zur allgemeinen Erklärung: Eine Garantie kann nur der Hersteller aussprechen. Falls der Hersteller eine gibt, ist diese in einem beiheft vermerkt, inklusive der Angabe für welche Teile. Das andere ist die Gewährleistung. Diese muss der Verkäufer verpflichtend für 24 Monate ab Kaufdatum dem Käufer einräumen. Diese ist nicht revidierbar. Innerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf gilt zusätzlich die Beweislastumkehr. Das heißt, dass bei einem vorliegenden Sachmangel der Verkäufer beweisen muss, dass der Schaden erst nach dem Kauf eingetreten ist. Diesen Beweis zu führen, ist für den Verkäufer nahezu unmöglich.

In deinem Fall liegt hier eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers Medimax vor. Du müsstest jetzt allerdings beweisen, dass du bereits zuvor (nach dem Kauf) das Personal auf den Mangel hingewiesen hast (evtl. mit Datum und Namen des Verkäufers). Andererseits hast du das Programm, dass die Temperatur am Kern misst. Falls du keine Öffnung des Notebooks bzw. des Mainboards selbst vorgenommen hast, kannst du einen "Quasibeweis" führen, dass du keine Veränderungen am Gerät durch geführt hast.

Wende dich an den Service. Am besten schriftlich (E-Mail über die Medimax-Webpage genügt). Lege deinen Fall dar, mit allen notwendigen Daten zur Nachvollziehung des Falles, inkl. Hinweis/Nachfrage beim Personal bzgl. der Erwärmung, Ort und Datum des Kaufes. Und immer höflich und korrekt bleiben! Viel Glück.

PS: 99°C ist viel zu heiß - max. 60°C sind in Ordnung.