Garantie bei Geschäftsübernahme?

5 Antworten

Eine Garantie spricht typisch der Hersteller aus, gegen den hat man evtl. Ansprüche. Die gesetzliche Gewährleistung muss der jeweilige Händler geben, bei Geschäftsaufgaben sähe es so aus:

Es gibt eine sogenannte Nachhaftung: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/betriebsaufgabe/

Da du aber von einer möglichen Übernahme einer neuen anderen Kette sprichst, sollte diese für meinen Geschmack der Rechtsnachfolger sein und im Falle des Falles wären die neue Kette derjenige, gegen den du einen Anspruch aus der Gewährlesitung hättest.

Bei einer Geschäftsaufgabe könnte man durchaus seine Ansprüche durchsetzen, das muss man aber im Einzelfall prüfen, ob sich der wirklich Aufwand lohnt.

Also bei Übernahme bzw. wenn geschlossen wird.

Gibt es kein Ladenngeschäft mehr - wer soll dann die Gewährleistung erfüllen, denn diese ( Sachmängelhaftung ) ist seitens des Verkäufers und nicht des Herstellers zu erbringen. Der Käufer steht in keiner Rechtsbeziehung zum Hersteller.

Und eine Übernahme einer Ladenkette heißt i.d.R. nicht dass der Übernehmende / Käufer Rechtsnachfolger ist.

Du musst unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie.

Bei einem Reparaturfall musst du dich dann mit dem Hersteller auseinandersetzen.

Garantie gibt wenn dann der Hersteller, ob er welche gibt musst du dort schauen.

Die Garantie hat mit dem Laden nix zu tun! Das ist Herstellersache!