garage mir 4 meter höhe

6 Antworten

So ein Unsinn, dass man keine Hebebühne in seiner Garage aufbauen darf! Egal ob an der Grundstücksgrenze gebaut oder nicht. Es handelt sich doch hier um keine Anfrage eines Gewerbetreibenden. Und nur weil eine Hebebühne in einer Privatgarage steht, ist es noch lange keine Werkstatt.

Dann ist das keine Garage, sondern eine Werkstatt. Auch private Werkstätten dürfen nicht in Wohngebieten und nicht an der Grenze errichtet werden; das "Garagenprivileg" greift dann nicht mehr.

Also besorg Dir vorher eine Baugenehmigung, bevor Du Dich um Anbieter kümmerst.

Diese infos bekomnmst du beim regionalen Betonwerk oder Baustoffhandel.. die bieten oft auch günstigere Fertigbaulösungen an die den Vorschriften seitens geräusch und anderen bautechnischen Vorgaben entsprechen.. Ein Ölabscheider ist genauso pflicht bei entsprechender Größe..

Es könnte auch Zielführender sein erstmal zu prüfen ob du diese genehmigungspflichtige Baumassnahme auch auf deinem Grundstück durchgeführt werden darf . Die preislich sinnvollere Massnahme dürfte sein selbst eine zu Bauen und diese gleich mit dem für eine Hebebühnen erforderliche Fundamentierung mit einzuplanen und auszuführen.. Brandschutz ist hierbei in besonderm Masse vorgegeben aber bei Industriebauten macht das eh der Architekt.

Es gibt auch genügend besondere Betonbautstoffhändler wie Fa Knecht in Metzigen / oder Fa Ott Nürtingen die Fertiglösungen auf einer bestehenden oder zu erstellenden Fundamentierung anbieten. So einfach irgendwo in die landschaft eine Blechhütte zu stellen ist hierbei nicht zulässig den das akuelle Baurecht hat da viele Fallstricke im Gesetz hinterlegt. Überlege das gut denn das wird richtig ins geld gehen.. wenn eine bühne vorgesehen wird so sind völlig andere verschärfte vorgaben zu erfüllen die Umweltschutz sowie gewerblich genutze Räume usw betreffen. Frage persönlich beim reginalen Bauamt, die geben Auskunft und das idR sogar kostenlos..

Joachim

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

das ist dann keine garage mehr..................


nitram1234 
Beitragsersteller
 05.09.2013, 14:30

sondern?

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Seehausen  06.09.2013, 16:38
@Duponi

Nein, eine Werkstatt. Auch private Werkstätten dürfen nicht in Wohngebieten und nicht an der Grenze errichtet werden; das "Garagenprivileg" greift dann nicht mehr.

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