Garage?
Hallo es geht wieder um mein vermieter darf ich als Mieter vor meiner gemiete Garage parken.
Mein vermieter möchte jetzt 30 Euro extra haben.
Nach meiner Informationen ist das eine Garagen Auffahrt seine Garage ist direkt neben meiner
2 Antworten
Das Auto rückwärts ans weiße Tor zu parken ist der Anfang einer groben Sachbeschädigung oder ist das ein E-Auto?
Ansonsten: Ist die Garagennutzung Bestandteil eines Wohnungsmietvertrags, kann er nicht einfach nur die Garagenmiete erhöhen, außer Du stimmst zu.
Er könnte aber wohl die Wohnungsmiete um mindestens 30 € erhöhen und dann kommt es aufs gleiche raus.
Du hast eine Garage als PKW-Abstellplatz gemietet und nutzt sie nun wohl als Gerümpellager, sodass das Auto keinen Platz mehr hat. Dass das Dein Vermieter nicht gut findet, ist nachvollziehbar, denn eigentlich hat er tatsächlich 2 Flächen, die für das Auto genutzt werden können. Den Platz in der Garage und den Platz vor der Garage, aber er bekommt nur einmal Geld, weil er normalerweise die Garagenzufahrt nicht separat vermieten kann.
Das Auto berührt das Tor gar nicht da ist ist genügend Platz noch sieht nur so aus
Nein darfst du nicht, du hast den Garagenplatz gemietet, nicht den Platz davor.
Dein VM kann aber auch keine 30 € extra verlangen, er kann dich schriftlich dazu auffordern dein Auto in die Garage zu stellen und den Platz davor als Zufahrt frei zu halten und wenn du das nicht tust, kann er dein Fahrzeug entfernen lassen(abschleppen).
öööhhh...die zufahrt kann und darf nicht separat vermietet werden! ;-)