Gäbe es eine rechtliche Handhabe, wenn man das Gefühl hat, ein Mieter vergrault absichtlich Mietinteressenten durch seine Äußerungen?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ja 56%
Nein 33%
Anderes 11%

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Anderes

Gefühle tun hier nichts zur Sache.

Wenn der bisherige Mieter den Miet- oder Kaufinteressenten auf tatsächliche Mängel hinweist, so darf er das. Behauptet er jedoch Unwahres, so kann der Vermieter juristisch gegen den Mieter vorgehen. Du kannst hier alles Wesentliche zum korrekten Mieter- und auch Vermieterverhalten bei Wohnungsbesichtigungen durchlesen:


spanferkel14  18.05.2022, 13:35

🌿🌷Vielen Dank für deinen Stern! 🌺🍃

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Ja

ermahne ihn. natürlich gibt es unter anderem den tatbestand "üble nachrede" §186 StGB "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, ..."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Weil ich selbst beim Anwalt arbeite, lmao.

NonNam  24.02.2022, 16:15

Sorry. Aber das passt nun so gar nicht.

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NonNam  24.02.2022, 16:21
@salhatesbologny

Das wäre Strafrecht. Wenn ich behaupte die Wohnung sei sehr hellhörig, mache ich wen verächtlich und würdige ihn herab? Passt einfach nicht.

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spanferkel14  25.02.2022, 14:59
@salhatesbologny

Üble Nachrede hat mit falschen Angaben über ein Mietobjekt nichts zu tun.

Übrigens, es geht um das Vertreiben von Mietinteressenten (= Menschen) und nicht um Mietinteressen (= Wunsch).

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Lumaya97682 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 16:18

Und wenn es eigentlich stimmt was er sagt, z.B. dass die Nachbarn gerne laute Musik hören.

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Naja, nicht grundsätzlich. Es kommt schon darauf an, was im speziellen erzählt wird und wie belegbar das ist. Wenn der jetzige Mieter seine subjektiven Eindrücke wiedergibt, ist das legitim und man kann ihm kaum den Mund verbieten. Wenn er sich Sachen ausdenkt, ist das natürlich nicht in Ordnung.


Lumaya97682 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 14:12

Bsp wäre, wenn die Küche gezeigt wird und dem Mieter als erstes einfällt, dass nur 3 Platten beim Herd gehen. In anderen Räumen auf die Fenster verweist mit dem Zitat man heizt quasi für draußen und hatten immer hohe Nachzahlungen.

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T3Fahrer  25.02.2022, 14:14
@Lumaya97682

Naja, der Herd ist eine sachliche Darlegung. Er funktioniert nicht komplett und es wird sachlich beschrieben, was funktioniert. Daran ist nichts auszusetzen.

Ein Verweis auf schlecht isolierte oder undichte Fenster ist auch nicht zu beanstanden – sofern sachlich inhaltlich korrekt.

Den Herd beispielsweise hätte der Vermieter ja sogar selbst ansprechen müssen.

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Lumaya97682 
Beitragsersteller
 25.02.2022, 14:18
@T3Fahrer

Gilt das auch für zb lärmende Nachbarn? Muss man das auch erwähnen? Nachbarn feiern oft Partys

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T3Fahrer  25.02.2022, 14:43
@Lumaya97682

Tja. Verbieten wird man es ihm vermutlich nicht gut können. Das ist rein subjektive Wahrnehmung und wenn der Interessent dann vielleicht noch gefragt hat, wie laut die Nachbarschaft sei… Wenn natürlich im ganzen Haus nur Rentner wohnen und er behauptet dann das sind Studenten WGs, die mindestens am Wochenende Party machen, ist das sicherlich eine sachlich falsch Aussage, die du unterbinden könntest.

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spanferkel14  25.02.2022, 14:45
@Lumaya97682

Das muss man als Vermieter nicht. Wenn es über die zu ertragende Anzahl an Partys und über die zu ertragende Lautstärke (in Dezibel) hinausgeht, sollte man das als Vermieter aber sowieso schon unterbunden haben. D.h. bei einer sich korrekt verhaltenden Mieterschaft dürfte dieses Problem eigentlich nicht vorkommen.

Wenn der bisherige Mieter sich durch erlaubtes Feiern (also innerhalb vertretbarer Grenzen) gestört fühlt, darf er das zwar sagen, aber er muss bei den Tatsachen bleiben. Wenn tatsächlich dauernd lautstark bis in die Nacht hinein gefeiert wurde und der Vermieter trotz mehrfacher Beschwerde nicht für Abhilfe gesorgt hat, dann darf der bisherige Mieter auch das sagen.

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Ja

Es darf natürlich erzählen, was er möchte. Das wirst Du nicht verbieten können. Aber wenn er gezielt Deine Vermietsaktion sabotiert, insbesondere mit unwahren Behauptungen, könntest Du im Rahmen einer Unterlassungsverfügung dagegen vorgehen. Aber dazu musst Du sowieso zum Anwalt, der wird Dich beraten.


Lumaya97682 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 16:45

Ich glaube die Schwierigkeit ist hier, zu beweisen, dass er mit Absicht Sabotage betreibt. Vor allem wenn es den Tatsachen entspricht, was er sagt z.B, laute Nachbarn, Mietmängel usw, also die Negativen Dinge in den Vordergrund stellt.

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NonNam  24.02.2022, 16:51
@Lumaya97682

Ja. Grenze zwischen Meinungsfreiheit und "Sabotage". Grundsätzlich verbieten kannst Du ihm (leider) nichts. Ich fürchte, da braucht es einen Anwalt.

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Lumaya97682 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 17:36
@NonNam

Im Internet habe ich zb den Fall gelesen, da bekam ein Mieter Besichtigungen im Haus mit, passte die Interessenten ab und erzählte ihnen erstmal was von einem Wasserschaden, der erst nach Wochen behoben wurde.

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Nein

naja....so wie man hier lesen kann, sagt der mieter ja keine unwahrheiten! ehrlich gesagt, als interessent, wäre ich dankbar über diese informationen! ;-) das erspart viel ärger!