fussball gespielt und zahn verloren wer haftet dafür

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Die so genannte Sportversicherung gilt für den Verein und dessen Mitglieder bei satzungsgemäßer Tätigkeit im Rahmen versicherter Veranstaltungen. Dazu zählen sowohl der Wettkampf wie auch das Vereinstraining, die Mitgliederversammlung und sämtliche Vereinsfeste.
Die Versicherung des Sportvereins tritt meist für alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder sowie ehrenamtliche oder hauptamtlich tätige Mitarbeiter, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie Helfer bei versicherten Veranstaltungen ein. Eltern oder Freunde, die ein Mitglied zum Training oder Wettkampf fahren und zuschauen, gehören nicht zum mitversicherten Personenkreis. Informiere Dich selbst beim Verein oder bei der Versicherung über den genauen Versicherungsumfang - also über versicherte Personen, Schadensfälle und den Leistungsumfang. Viele Vereine halten ein Merkblatt zur Sportversicherung bereit.

Verletzt sich ein Vereinsmitglied beim Fußballtraining, so führt der erste Weg des Verletzten zunächst zum Arzt und die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Unfallversorgung. Wurde die Verletzung, wie in Deinem geschilderten Fall, durch Fremdverschulden verursacht, nimmt Deine Krankenversicherung den Verursacher in Regress. Die Sportversicherung des Landessportbundes, dem der Verein angeschlossen ist, ist als Zusatzversicherung zu betrachten. Sie kommt nur für Kosten auf, die nicht anderweitig ersetzt werden, zum Beispiel für eine Heilbehandlung oder Bergung, bei Invalidität oder Tod. Oft sind bestimmte Risiken ausgeschlossen oder die Deckungssummen relativ niedrig. Als Mitglied eines Sportvereins sollte man immer eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Dies kann beispielsweise eine Haftpflicht-, Unfall- oder auch Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung sein. Wird zum Beispiel einem Sportler beim Training ein Zahn ausgeschlagen, so geht die Unfallversorgung zu Lasten der Krankenversicherung des Verletzten. Die Sportversicherung ist nur für anfallende Kosten für Zahnersatz zuständig.

Grundsätzlich gilt: Passiert ein Unfall, so muss dieser umgehend dem Verein gemeldet werden, der dann sofort seine Versicherung darüber informiert. Parallel ist die eigene Kranken- und Zusatzversicherung von dem Sportunfall in Kenntnis zu setzen, unter Angabe der Versicherung des Vereins. Die Aufteilung der Kosten klären die Versicherungen untereinander. Das ist ein interner Vorgang ohne Nachteile für Dich selbst. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Sportunfällen in der Freizeit nicht.


kristijan2007 
Beitragsersteller
 24.03.2011, 11:21

vielen dank,es wahr sehr hilfreich und ausfürlich.danke

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darky030  24.03.2011, 12:19
@kristijan2007

Die Situation, zwei Zähne weniger zu haben, fand ich nicht so berauschend. Zudem war mein Großer auch mal in einer ähnlichen Situation - auch Fußball, aber Fuß gebrochen. Wünsche Dir, dass bald alles wieder "an Ort und Stelle" ist. LG!

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Hat er es beim Rauslaufen denn absichtlich gemacht? Ich weiß nicht, wie das genau geregelt ist, aber rauslaufen gehört janicht mehr zum spiel, dann kannst du ihn anzeigen wegen Körperverletzung. Aber ich kenne ja die genauen Umstände nicht.

 


Slobodan  25.04.2011, 22:11

Was laberst du denn da? Körperverletztung gibt es beim Sport nicht!!!

Keine Ahnung oder was

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kristijan2007 
Beitragsersteller
 24.03.2011, 11:23

es war noch im 16 meterraum er ist nicht gesprungen über mich sondern reingerutscht,er hat dafür gelb gesehn mehr aber auch nicht.mehr kann ich dazu nicht sagen denn ich mußte vom platz auf verdacht der gehirnerschütterung

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normalerweise die Versicherung von deinem verein! So war das bei mir als mir beim handball ein Band am Knie gerissen ist.