Funktioniert das6252?

2 Antworten

Es gelten diese Regelungen:

  1. in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen
  2. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer D, E und M müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Nicht durch das Wahlpflichtfach, dieses ist nur für die Versetzung relevant!
  3. Bis zu zwei ausreichende und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Fächergruppe II sind möglich, wenn diese durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden.
  4. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.

Das heißt also:

  • Du musst zwischen Haupt- und Nebenfächern unterscheiden.
    Eine 4 in einem der Hauptfächer M, D, E kannst du durch eine 2 in einem anderen Hauptfach ausgleichen. Mehr ist da nicht möglich.
  • Bei den "Nebenfächern" kann man insgesamt drei Noten (darunter auch eine fünf) ausgleichen.
  • Unbegrenztes Ausgleichen ist definitiv nicht möglich.

Zum Nachlesen mit Beispielen:

http://www.sr-loehne.de/schullaufbahn/realschulabschluss-mit-q-vermerk.html

und hier die Gesetzesgrundlage:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5282785,44

Unbegrenzt oft.


MadaraUchiha887 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 01:26

Also wenn ich jetzt z.B in drei Fächern eine 4 habe kann ich es dann mit drei Fächern wo ich eine 2 habe ausgleichen?

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