Minderjähriger Azubi schließt Kaufverträge ab?

3 Antworten

Hierbei gilt dann § 113 Abs. 1 BGB, sofern der Azubi einen Auftrag hatte, den Vertrag mit dem Kunden abzuschließen.

Diese Verträge schließt er nicht in eigenem Namen sondern stellvertretend für seinen Arbeitgeber ab.

Daher spielt sein Alter keine Rolle.