Führerschein zurück ohne MPU nach Tilgungsfrist?

2 Antworten

Für die MPU gilt unter Umständen eine 5-jährige Anlaufhemmung, bis die eigentliche 10-jährige Verjährungsfrist beginnt.
Einfach bei der Fahrerlaubnisbehörde Deines Wohnortes Akteneinsicht beantragen, dann weißt Du, ob der Eintrag noch verwertbar ist.

Die Fahrerlaubnis komplett neu machen musst Du dann nicht, sehr wahrscheinlich aber beide Prüfungen noch einmal bestehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
Von Experte nancycotten bestätigt

Die Tilgungsfrist beträgt gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3a StVG 10 Jahre.

Dazu kommt aber noch § 29 Abs. 5 StVG:

Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.

Da du keine neue Fahrerlaubnis bekommmen hast, begann die Tilgungsfrist erst nach 5 Jahren, also 2019. Erst ab dann liefen die 10 Jahre. Der Eintrag wird also erst 2029 getilgt.

Diese Regelung bestand auch schon 2013, hatte also auch 2014 schon so Geltung. Ohne MPU wirst du also noch 5 Jahre warten müssen. Eine neue Ausbildung wird nicht erforderlich sein, aber du wirst höchstwahrscheinlich noch mal die theoretische und praktische Prüfung absolvieren müssen. Das ist bei 10+ Jahren ohne Fahrpraxis eigentlich die Regel.