Führerschein von Steuer absetzen?
Beginne bald meine Ausbildung als Kaufmann für Versicherung und Finanzanlagen. Brauche dafür, weil ich im Innendienst arbeite einen Führerschein. Also ohne geht es nicht. Kann ich dementsprechend es nicht von der Steuer absetzen?
4 Antworten
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Führerschein von Steuer absetzen?
Grundsätzlich für den Pkw Führerschein nein. Das sind Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG, vgl. BFH Beschluss vom 15.02.2005 - VI B 188/04.
Eine Ausnahme besteht für Eltern, die die Kosten des Führerscheins für ihr außergewöhnlich stark gehbehindertes Kind mit den Merkzeichen aG übernehmen. Diese Aufwendungen sind dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, BFH-Urteil vom 26.03.1993 - III R 9/92.
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Für den Innendienst wirst du nicht zwingend einen Führerschein brauchen. Solltest du zusätzlich im Aussendienst eingesetzt werden, könntest du deinen Arbeitgeber freundlich fragen, ob er sich an deinem Führerschein beteiligt.
Mein Kind benötigte für seine Tätigkeit den LKW Führerschein, eine Frist hierfür stand im Arbeitsvertrag, bezahlen musste er ihn selber. Das kann dir auch blühen.
Absetzen kannst du den FS natürlich nicht.
Zusatz: Vermutlich wird in der Ausbildung die Vergütung recht gering sein und daher keine Lohnsteuer einbehalten, sodass auch sonst nichts abgesetzt werden kann.
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Bin nebenbei selbstständig und deswegen mit dem absetzen
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In der Regel Nein. Jedoch kannst du deinen Arbeitgeber anfragen, ob der Führerschein nicht über ihn Finanziert werden kann, wenn du ihn so sehr benötigst. Dieser kann das dann nämlich als Betriebsausgabe deklarieren.
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Dann musst du dir einen anderen Job suchen. Du wirst ja nicht gezwungen diesen Job zu nehmen.
Wenn deine Firma so sehr darauf besteht kann sie dir den Führerschein finanzieren.
Wenn nicht, musst du ihn selber bezahlen und / oder einen andern Job suchen.
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Weil der normale Pkw-Führerschein zu einem nicht unwesentlichen Teil auch privat genutzt werden kann und eine Trennung der Aufwendungen nicht leicht und eindeutig möglich ist. Hier greift § 12 EStG. Anders bei einem FS, der zur Berufsausübung zwingend Voraussetzung ist wie Bus- oder Lkw-FS.
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Ja was jetzt bitte???
Viel wichtiger sind Infos über die Ausbildung, siehe z.B. in der Azubi-welt.de bzw. über den BWV...
https://www.bwv.de/ueber-uns/news/news/lernen-von-und-mit-ki-teil-ii-1
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Kannst du dir abschminken. Zumutbar ist es einen Job zu suchen der ohne KFZ funktioniert.
Aber warum sollte es in der Regel nicht gehen? Ohne Führerschein ist mein Job nicht möglich, also sollte man es doch absetzen können