Führerschein nach fast 3 Monaten noch nicht angekommen?

4 Antworten

U18 gibts nur die Bescheinigung zum begleitetes Fahren

mit 18 kann man den Führerschein abholen.

aber das müßte jeder vernünftige Fahrlehrer wissen

Deinen Führerschein bekommst du erst mit 18, bis dahin gilt die Prüfbescheinigung für begleitendes Fahren (die du nach deiner Prüfung eigentlich bekommen hast)

Prüfungsbescheinigung
Die Fahrausbildung und die Fahrprüfungen beim BF17 sind dieselben wie bei all denjenigen, die ihre Fahrerlaubnis ab 18 Jahren erwerben.
Nach der Fahrprüfung erhältst du mit 17 noch keinen Führerschein in Kartenform, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der deine Begleitpersonen vermerkt sind. Zusammen mit deinem Ausweis gilt die Prüfungsbescheinigung als Nachweis deiner Fahrerlaubnis. Du musst die Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis oder Reisepass immer dabeihaben, wenn du fährst.
Ohne Begleitung fahren – ab dem 18. Geburtstag
Mit deinem 18. Geburtstag kannst du sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung fahren.
Die Bescheinigung musst du innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eintauschen – denn spätestens dann verliert sie ihre Gültigkeit. Wer nach dem Ablauf der drei Monate immer noch mit der Prüfungsbescheinigung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Fahrerlaubnisbehörde, die oft umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird, stellt den Kartenführerschein automatisch zu deinem 18. Geburtstag aus. Du kannst ihn dort einfach abholen. Dazu musst du deine Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Einige Landkreise verschicken den Kartenführerschein auch per Post. Die zuständige Behörde informiert dich dazu. Frag am besten nochmal nach, welche Regel für dich in deinem Wohnort gilt. [...]

Quelle: https://www.bf17.de/fuehrerschein-mit-17/rechtliches/

Woher ich das weiß:Recherche

Hast du den rosa Zettel erhalten vom Prüfer? ..