Führerschein nach einem Jahr?

3 Antworten

Die Anmeldung in der Fahrschule ist die eine Sache. Im Ausbildungsvertrag steht in der Regel, daß Dein Vertrag 1 Jahr Gültigkeit hat, aber das wird oft kulaterweise "übersehen". Dein Prüfauftrag hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, in welchem Du die Theorieprüfung bestanden haben mußt. Dann beginnt bis zur Praxisprüfung ein weiteres Jahr. Wenn Du es dann noch nicht geschafft hast und Du hast noch Lust und Geld, beginnt das Ganze von vorne. Viel Glück!

Anmeldung= 1jahr Zeit um die Theorie zu machen / Theorieprüfung bestanden= 1 Jahr Zeit um die Praktische Prüfung zu machen..wenn du den Lappen dann immernoch nicht hast musst du wie ich alles komplett neu machen^^


Qlimaxboy92 
Beitragsersteller
 21.09.2010, 15:51

Bist du dir sicher?

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19sunny89  21.09.2010, 15:57
@Qlimaxboy92

ja...hab mich letzten monat neu angemeldet..muss alles neu machen.. da bin ich mir sogar sehr sicher^^ aber ich mein man kann 50euro bezahlen und dann wird die zeit verlängert oder i-wie sowas wurde mir am telefon erzählt (leider war da mein jahr schon abgelaufen^^)

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Qlimaxboy92 
Beitragsersteller
 21.09.2010, 15:56

Heißt das wenn ich mich im Februar 2010 angemeldet habe und die Theoretische Prüfung im November 2010 mach. Hab ich bis November 2011 Zeit die Praktische zu machen?

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19sunny89  22.09.2010, 08:29
@Qlimaxboy92

genau! so wurd es mir zumindest in meiner fahrschule erklärt..und muss ja stimmen sonst müsst ich jetzt nicht nochmal 1000 euro ausgeben um den neu zu machen..echt ärgerlich =(

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hä wenn mans gelertn hat muss mans ja theoretisch für ein leben lang behalten, es gibt ja menschen die haben ein auto aufn namen aber fahren es nicht oder???