Führerschein kompliziertes Szenario?

4 Antworten

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Für das begleitete Fahren bekommt man eine entsprechende Prüfungsbescheinigung, die im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis gilt. Darin sind die Fahrerlaubnisklassen eingetragen, also auch AM und L. Diese Prüfungsbescheinigung gilt aber nicht im Ausland (Ausnahme Österreich).

Es gibt aber gemäß § 48a Abs. 3 Nr. 7 FeV die Möglichkeit, sich für die Klassen AM und L einen "richtigen" EU-Führerschein ausstellen zu lassen. Da es sich dabei um eine "normale" Fahrerlaubnis handelt, wird diese auch entsprechend im Ausland anerkannt. Die Klassen AM und L werden dann nicht mehr in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt.

Ist der Bewerber noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM oder der Klasse L, kann er in seinem Antrag nach § 21 erklären, dass er für die genannten Fahrerlaubnisklassen einen Führerschein erhalten möchte. In der Prüfungsbescheinigung sind diese Klassen nicht aufzunehmen.

Der Text ist zwar so formuliert, dass man das bereits bei der Ausbildung beantragen soll, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das auch nachträglich noch möglich ist.

Er darf in Italien gar nichts fahren. Dort hat er keinen Führerschein, da die Begleitete Fahrerlaubnis nur in Deutschland gilt


Fab10 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 10:27

Er hat doch den deutschen L Führerschein und abgesehen vom begleiteten Fahren werden alle Führerscheine im europäischen Ausland anerkannt

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DerBayer80  23.07.2024, 10:32
@Fab10

Der Liste aber nur in Kombination mit der vorläufigen Fahrerlaubnis gültig. Da diese in Italien nicht gilt, ist es so als ob er keinen Führerschein hat

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Von Experte DerBayer80 bestätigt

für Italien hat er keinen Führerschein -


Fab10 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 10:27

Er hat doch den deutschen L Führerschein und abgesehen vom begleiteten Fahren werden alle Führerscheine im europäischen Ausland anerkannt

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peterobm  23.07.2024, 10:49
@Fab10

was hat er?? nur einen Zettel, keinen Führerschein, den gibts erst ab 18

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