Führerschein kompliziertes Szenario?
Folgendes Fallbeispiel:
Person A ist 17 Jahre alt und hat in Deutschland seine Führerscheinprüfung für Klasse B bestanden. Weil Person A nur 17 ist darf er für Fahrzeuge der Klasse B nur begleitetes Fahren machen. In der Prüfung der Klasse B ist auch die Klasse L enthalten. Diese ist schon ab 16 möglich, somit darf unsere fiktive Person in Deutschland Klasse L auch alleine fahren, soweit richtig?
Jetzt macht unsere Person A aber in Italien Urlaub. Dort ist begleitetes Fahren nicht möglich, darf er dennoch dort Fahrzeuge der Klasse L fahren? schließlich hat er im Grunde genommen zumindest in Deutschland die Fahrerlaubnis dazu.
Weiß jemand wie sich die Rechtslage dann verhält?
4 Antworten
Für das begleitete Fahren bekommt man eine entsprechende Prüfungsbescheinigung, die im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis gilt. Darin sind die Fahrerlaubnisklassen eingetragen, also auch AM und L. Diese Prüfungsbescheinigung gilt aber nicht im Ausland (Ausnahme Österreich).
Es gibt aber gemäß § 48a Abs. 3 Nr. 7 FeV die Möglichkeit, sich für die Klassen AM und L einen "richtigen" EU-Führerschein ausstellen zu lassen. Da es sich dabei um eine "normale" Fahrerlaubnis handelt, wird diese auch entsprechend im Ausland anerkannt. Die Klassen AM und L werden dann nicht mehr in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt.
Ist der Bewerber noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM oder der Klasse L, kann er in seinem Antrag nach § 21 erklären, dass er für die genannten Fahrerlaubnisklassen einen Führerschein erhalten möchte. In der Prüfungsbescheinigung sind diese Klassen nicht aufzunehmen.
Der Text ist zwar so formuliert, dass man das bereits bei der Ausbildung beantragen soll, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das auch nachträglich noch möglich ist.
Er darf in Italien gar nichts fahren. Dort hat er keinen Führerschein, da die Begleitete Fahrerlaubnis nur in Deutschland gilt
Der Liste aber nur in Kombination mit der vorläufigen Fahrerlaubnis gültig. Da diese in Italien nicht gilt, ist es so als ob er keinen Führerschein hat
für Italien hat er keinen Führerschein -
Er hat doch den deutschen L Führerschein und abgesehen vom begleiteten Fahren werden alle Führerscheine im europäischen Ausland anerkannt
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
Führerscheine Minderjähriger müssen auch im EU-Ausland _nicht_ anerkannt werden und alles was dann noch nicht mal ein EU-Kartenführerschein ist schon 2x nicht.
notting
Er hat doch den deutschen L Führerschein und abgesehen vom begleiteten Fahren werden alle Führerscheine im europäischen Ausland anerkannt