Führerschein Antrag verlängern?
Ich habe die Theorie letztes Jahr am 20.6.2016 bestanden, dann kam viel dazwischen und ich mache jetzt noch meine Fahrstunden. Am 20.6.2017 muss ich die praktische Prüfung bestanden haben, wie ist das mit Antrag verlängern? Ich hab angst, dass ich nicht bestehe, muss ich etwa dann trotz Antragsverlängerung, die Theorie Stunden + Theorieprüfung nochmal machen?
5 Antworten
Ich will im Büro nochmal nachfragen, aber die haben jetzt zu. Mein Fahrlehrer glaubt, dass ich trotz Antragsverlängerung die Theorie wiederholen muss, aber ne Freundin von mir hat auch mal verlängert, Ohne zu wiederholen.
Hallo,
die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig und du hast dieses eine Jahr Zeit, die praktische Prüfung abzulegen. Klappt das nicht, dann musst du die theoretische Prüfung erneut ablegen.
Die theoretische Ausbildung bleibt nach deren Abschluss aber zwei Jahre gültig und daher musst du diese (noch) nicht wiederholen.
Viele Grüße
Michael
§ 74 FeV erlaubt grundsätzlich, von den Vorschriften dieser Verordnung abzuweichen, also eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Erkundige dich bei deiner Führerscheinbehörde, ob dort so etwas auch gemacht werden kann.
Ich mache das seit 16 Jahren beruflich. Ich weiß, was geht und was nicht.
Und wenn du schon sagst, dass ich Müll schreibe, dann sage mir bitte auch, warum ich Müll schreibe. Sonst kannst du dir deinen Kommentar absolut sparen.
Ansonsten empfehle ich mal, deine Nase in den § 74 FeV zu stecken, du wirst staunen!
Bitte beachten Sie das folgende Fristen beim Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis ablaufen:
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1Antrag
Nachdem Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt haben, geht nach einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis sechs Wochen der Prüfauftrag bei der Prüforganisation DEKRA ein. Danach werden wir als Fahrschule über den Eingang informiert.
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Diese Information geben wir dann an Sie weiter. Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
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2Theoretische und praktische Ausbildung
Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen. Nach Abschluß der Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische, bzw. die praktische Ausbildung wiederholt werden.
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3Theoretische und praktische Prüfung
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden.
Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.Hallo.
Danach geht's vom neuen los. Verlängerungen gibt es nicht.
Du schreibst Müll.