Führerschein abholen ein tag vor Geburtstag möglich?
Hey mal ne frage wenn ich Dienstags Geburtstag habe kann ich dann nicht schon Montags meinen Führerschein abholen dass ich am Dienstag morgen zur arbeit fahren kann?
8 Antworten
Ich habe einen vorläufigen Führerschein bekommen. Dies ist dieser rosa Zettel, der dich zum begleiteten Fahren berechtigt. Dieser dienst 3 Monate lang als Fahrberechtigung. Siehe hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_06e.php
die Ausstellung einer Prüfungsbescheinigung, die abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 3 ausschließlich im Inland längstens bis drei Monate nach Erreichen des allgemein vorgeschriebenen Mindestalters zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, sowie über deren Mitführen und Aushändigung an zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigte Personen,
Alternativ: Du kannst auch einfach fahren. Wenn du angehalten wirst, sagst du, dass du den Führerschein vergessen hast. Dies würde 10 Euro Verwarngeld kosten. Es folgen keine weiteren Konsequenzen.
Ein Abholen des Füherescheins ist also gar nicht nötig.
Hat er nicht geschrieben, aber ich hoffe, dass er es beantragt hat, da es nur Vorteile hat:
Die Versicherung ist günstiger und man kann schon üben. Außerdem kann man mit den Zettel schon um 0 Uhr fahren.
Notfalls wird er eben 10 Euro Verwarngeld zahlen müssen. Ist ja auch nicht weiter tragisch.
Ab deinem 18. Geburtstag darfst du allein Auto fahren. Keinen Tag vorher!
Den Schein wirst du dementsprechend auch nicht vorher abholen dürfen, falls doch hat er trotzdem vor Erlangen der Volljährigkeit keine Gültigkeit.
Bist du am Dienstag schon 18 Jahre alt, dann kannst du prinzipiell auch ohne den Schein fahren, dafür würdest du im Zweifelsfall nur ein geringes Bußgeld bekommen.
Bist du am Dienstag schon 18 Jahre alt, dann kannst du prinzipiell auch ohne den Schein fahren, dafür würdest du im Zweifelsfall nur ein geringes Bußgeld bekommen.
Das stimmt nicht.
Die Fahrerlaubnis gilt erst dann erteilt wenn der Führerschein ausgehändigt wurde.
Mal ganz realistisch gesehen:
Wenn der Fragesteller am Dienstag fährt, keinen Führerschein dabei hat und die Situation erklärt, dann wird kein Polizist der Welt sagen "Tja, du hast noch gar keine Fahrerlaubnis und fährst damit ohne Führerschein. Jetzt wirst du für eben diesen gesperrt". Das wäre komplett unsinnig und unverhältnismäßig.
Das wäre komplett unsinnig und unverhältnismäßig.
Mag sein.
Rechtlich würde er sich aber strafbar machen. Und sollte dann ein Polizist oder ein Staatsanwalt der Meinung sein das verfolgen zu müssen dann wäre es auch um 23:59Uhr des Vortages noch eine Straftat die geahndet werden kann.
Soweit ich weiß bekommst den Führerschein erst an deinem 18. Lebensjahr ausgehändigt.
Aber du kannst ja mal auf dem zuständigen Amt nachfragen, vielleicht können die eine Ausnahme, wenn der Führerschein bei denen schon vorliegt.
nein, erst mal Geburtstag selbst. Hast du begleitendes Fahren mit 17 gemacht und wirst 18, kannst du mit dem alten Schein allerdings noch bis zu 3 Monaten fahren alleine.
Ruf doch bei der Führerscheinstelle (Landratsamt ) an , dann weißt du es sicher.
Ich denke nicht das es hier um BF17 geht...