FSJ Wieviel wird abgerechnet?

3 Antworten

Wenn das "Taschengeld" als Aufwandsentschädigung gezahlt wird, hättest Du einen Freibetrag von 250 €.

Wenn 110 € "abgerechnet" = Freibetrag, dann nimmt das Jobcenter das "Taschengeld" scheinbar als normales Erwerbseinkommen, dessen Freibetrag in diesem Fall bei 176 € läge.

Oder werden die 110 € angerechnet, sind also nicht als Freibetrag gemeint?


marlenekaya 
Fragesteller
 30.09.2022, 08:47

Ja die haben geschrieben dass wir insgesamt vom gesamten einkommen 110€ weniger bekommen aufgrund meines taschengelds welches ich bekommen??

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Agamemnon712  30.09.2022, 09:08
@marlenekaya

Wieso "wir"? Du schreibst doch, daß es Dein "Taschengeld" ist.

110 € sind m.M.n. als Anrechnungsbetrag zu gering. Egal, ob "Taschengeld" oder andere Einkommensart.

Um Genaues sagen zu können, müßte ich den Anrechnungsbescheid sehen.

Du solltest/Ihr solltest ggf. Widerspruch gegen die Anrechnung einlegen.

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Auf das sogenannte Taschengeld bei einem freiwilligen Dienst steht dir ein Freibetrag von 250 Euro zu.

Bei 480 Euro würde also ein anrechenbarer Betrag von 230 Euro bleiben.

Was diese 110 Euro sein sollen kann ich dir mit deiner Erklärung auch nicht sagen, dafür müsste ich den Bescheid schon einmal selber sehen.

Ich nehme einmal an das Du noch unter 25 bist, dann käme ja zu diesen 230 Euro anrechenbarem Taschengeld noch Kindergeld von derzeit 219 Euro dazu.

Damit läge dann dein anrechenbares Einkommen bei um die 449 Euro im Monat.

Du hast ja bei deinen Eltern im Haushalt einen Grundbedarf, der liegt derzeit bei min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, wenn Du min. 18 aber unter 25 bist und dazu kommt dann min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete.

Also gesamte Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt ergibt den Kopfanteil.

Zieht man von den 449 Euro deinen Regelbedarf von 360 Euro ab, dann blieben um die 89 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete übrig.

Wenn ich jetzt diese 110 Euro dazu addieren würde, käme man auf 199 Euro an Kopfanteil für die Warmmiete, dann würde es sich bei diesen 110 Euro um eine Aufstockung handeln, die deine Eltern dann nur noch vom Jobcenter für dich bekommen würden.

Du müsstest ihnen dann von deinen 480 Euro anteilig für deinen Kopfanteil der Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber Geld zahlen.

Auf jeden Fall müssen dir dann theoretisch deine 250 Euro Freibetrag für dich bleiben.

Was Du also im Endeffekt an deine Eltern zahlst, musst Du mit ihnen selber aushandeln.