FSJ- "Taschengeld" - Arbeitsamt Geldabzug?

5 Antworten

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Wenn deine Eltern ALG - 2 Beziehen,bekommst du trotzdem noch Leistungen vom Jobcenter gezahlt !!! Zieht man von 398 € FSJ - 200 € Taschengeld Freibetrag ab,bleiben noch 198 € anrechenbares Einkommen übrig.Dazu kommen noch 184 € Kindergeld,denn auch das steht dir beim FSJ - Jahr zu.Das macht ein gesamtes anrechenbares Einkommen von 382 €.Dein Regelsatz beträgt,289 €,wenn du noch 17 bist oder 306 € ab 18 ,dazu kommt dein Anteil der Kosten für Unterkunft und Heizung.Die gesamten Kosten werden durch die Personen im Haushalt geteilt,das nennt sich Kopfanteil und der steht dir zu.Also wenn dein Regelsatz + Kopfanteil Miete höher ist,als dieses anrechenbare Einkommen von 382 €,bekommen deine Eltern für dich noch diese Differenz vom Jobcenter gezahlt.


Atzea  08.08.2013, 11:35

Es gibt keine 200 Euro Taschengeldfreibetrag.

Es gibt einen Zuverdienstfreibetrag von 100 Euro, weiterhin darf man Aufwendungen, die aus der Arbeitstätigkeit resultieren, behalten. Aber der rest wird zusammen mit dem Kindergeld gegen den Anspruch der gesamten bedarfsgemeinschaft aufgerechnet.

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isomatte  08.08.2013, 11:43
@Atzea

Das so genannte Taschengeld,wurde von 175 € auf 200 € ohne Anrechnung auf ALG - 2 angehoben !!! Das übersteigende Einkommen,wird auf den eigenen Bedarf angerechnet und nur auf diesen.Wird so viel Einkommen erzielt,das man seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann,fällt man ganz aus der Berechnung der BG - raus.

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kleinerxengel 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 12:31
@isomatte

Achso! Super, vielen Dank! :) Ich werd ja dann auch sehen und wenn ich das FSJ angefangen hab, hier nochmal Bescheid geben :)

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Dir wird nur etwas abgezogen,wenn deine Eltern und du Leistungen vom Jobcenter bekommen,also ALG - 2 !!! Du dürftest dann 200 € von deinen 398 €,ohne Anrechnung behalten,der Rest von 198 €,würde deinen Eltern von deinem dir zustehenden Leistungen abgezogen.

Was hast du mit dem Arbeitsamt zu tun? Du bekommst im Rahmen deiner Familie hartz 4?


kleinerxengel 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 18:48

Meine Familie ja, wohne halt noch bei meiner Fam und bekam nur Kindergeld, bzw jetzt garnichts mehr weil ich mit der Schule durch bin :) und bald das FSJ anfange, deswegen wollt ich fragen ob die mir etwas abziehen.

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Atzea  07.08.2013, 18:56
@kleinerxengel

Ah, ok, dann verstehe ich die Frage.

leider ist es dann tatsächlich so, dass du als Teil eurer familiären bedarfsgemeinschaft das Einkommen über 100 Euro angerechnet bekommst. Möglicherweise kann man noch ein paar weiter Euros herausholen durch Fahrtkosten etc. Haben die beim Erzbistum vielleicht eine Möglichkeit, dich dort wohnen zu lassen? Umsonst? Im Rahmen des FJS? Dann würde nix verrechnet, auch das Kindergeld nicht, wenn es an dich ausgezahlt wird.

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kleinerxengel 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:03
@Atzea

Also das Erzbistum vermittelt mich nur an einen Ort wo ich arbeiten werde, sprich Kindergarten , Krankenhaus oder so. Außerdem wohne ich ja in Köln also müsste nicht ausziehen, für die Fahrtkosten dürfte ich aber eine Ermäßigung bekommen, weil ich dann eine Fsjlerin wäre. hm.. Meinst du damit, ich bekäme dann von den 398€ nur so zwischen 100-200€? :) Vielen dank für deine Hilfe.

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Atzea  07.08.2013, 19:14
@kleinerxengel

Ja. So ist das leider. Ein sozialpolitischer Schildbürgerstreich par excellence... :-/ Soviel zum Thema, Leistung müsse sich lohnen... Gilt leider nicht für Kinder von hartz 4 Empfängern. Denen wird das genaue gegenteil vorexerziert. :-/

Vieeleicht aber geht ja etwas über die institution, in die du hineinvermittelt wirst, z.B. haben doch Krankenhäuser häufig auf Schestern-/pflegerheime, in denen frührer auch Zivis untergebracht wurden... Weiter muss man im Hinterkopf haben, dass zumindest Schüler in 4 Wochen ihrer Ferien bis zu 1200 Euro verrechnungsfrei hinzuverdienen dürften. Vielleicht ginge ja etwas in dieser Richtung... Müsste man mal abklären mit dem Amt. Aber grundsätzlich würden die wohl stumpf verrechnen.

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kleinerxengel 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:19
@Atzea

Okay, vielen Dank für die Informationen :) Ich werde dann mal schauen :)

danke für die Hilfe

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isomatte  09.08.2013, 12:03
@Atzea

Die Einkommensfreibeträge gelten beim FSJ - Einkommen nicht,man hat auf sein FSJ - Geld 200 € ohne Anrechnung ( Taschengeld ) auf seinen Bedarf !!! Das kannst du im § 1 Abs. 7 ALG ll - Verordnung nachlesen.

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