Fristlose Kündigung seitens AN möglich?


11.07.2024, 08:36

Ah so, kriege Mindestlohn mit 20% Nachtzuschlag

6 Antworten

Die Schwelle für eine fristlose Kündigung legt auch in der Probezeit eine Messlatte an! Aus diesem Grund gibt es auch in der Probezeit eine verkürzte Frist von zwei Wochen ohne festen Termin.

Die Vorgaben sind auch den Arbeitsgerichten gut bekannt und der Mindestlohn ist trotzdem einzuhalten. Wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden und zuwenig bezahlt wird, sind die Arbeitszeiten durch Selbstaufschreibung lückenlos zu dokumentieren und ggfs nachgehend beim Arbeitsgericht geltend zu machen. Ob dazu die Anreise zählt kommt auf den Vertrag und die näheren Umstände an, lässt sich nicht hier pauschal bestimmen. Es gibt genauso viele Gründe die dafür sprechen als auch dagegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Ich befinde mich noch in Probezeit

Jetzt guckst du in deinen Arbeitsvertrag, welche Kündigungsfrist du in der Probezeit hast. Das hat nichts mit einer fristlosen Kündigung zu tun.

Ich arbeite auch in der Zeitungszustellung. Ich habe Tageszeitungen, das sind dann täglich idR dieselben Abonnenten...Zu- und Abgänge stehen auf dem Lieferzettel.

Ich habe mir einen 50er Roller angeschafft und da Packtaschen über die Sitzbank geworfen (habe ich mit Einschlagkarabinern und kurzen Kettenstücken verbunden). die Taschen bekomme ich HIER. Und ja, das Geld habe ich investiert.

Ich habe meine Tour mal mit Google-Maps akribisch nachgerechnet (genaue Kilometerzahl) und habe mich schriftlich an den Arbeitgeber gewandt, dass seine Zeitvorgabe nicht zu schaffen ist fußläufig. Sein "Rechenprogramm" setzt nämlich eine durchschnittliche Gehgeschwindigkeit von 7KM/h voraus...absolut unrealistisch mit Trolli und ständigem Wechsel der Straßenseite (wenn man läuft wie deren Programm es als "kürzeste Strecke" ansieht.

Ich habe knackig nachverhandelt und die Zeit wurde realistisch angepasst, das habe ich mir SCHRIFTLICH bestätigen lassen. Bezahlt wird man tatsächlich von der Ablagestelle bis zum letzten Briefkasten.

"Fehlende" Zeitungen melde ich per Mail mit CC an mich.

Zu dir: Wende dich SCHRIFTLICH an den Arbeitgeber. Weise nach, dass man dir 90 Minuten zugesagt hat. mache wie ich eine Exceltabelle mit der Strecke (ja, jeden Briefkasten einzeln auflisten)... und dann rechne dir aus, wie schnell die erwarten dass du mit Trolli läufst. Ruhig energisch werden dabei...du bist auf Arbeit und nicht auf der Flucht!

Ansonsten: besorge dir nen Roller! ich komme mit einer Tankfüllung fast 2 Wochen aus... 1xTanken kostet mich um die 6 €. Das ist erträglich.

Als die BAMS noch mit Zusteller an die Abonnenten geliefert wurde, bin ich die zusätzlich sonntags gefahren... war gutes Geld.

Ich mache das jetzt schon über 10 Jahre. Ach ja, im Gegensatz zu dir bekomme ich KEINEN Nachtzuschlag. Meine Zeitung versteckt sich hinter " Beschäftigte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung eines Nachtzuschlags!"

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Probezeit 

Ich weiß nicht mehr, wo oder wie ich es gefunden habe, aber:

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Möglich immer. Jedoch fraglich, ob auch gerichtsfest.

Bestehe beim Arbeitgeber auf Einhaltung der Vertragsbedingungen.

Am besten papierschriftlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Oponn  11.07.2024, 08:50
Möglich immer.

Es ist auch immer möglich, jemanden umzubringen. Was für eine sinnfreie Aussage.

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