Frist von Mängelschein zu kurz?

5 Antworten

Mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrzeug, darf und sollte man nicht am Straßenverkehr teilnehmen ☝️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ASchwarz25 
Fragesteller
 07.06.2022, 05:55

Aber ist mein Fahrzeug tatsächlich verkehrsuntüchtig wegen der defekten Kennzeichenbeleuchtung ? Also klar muss man das Reparieren auf schnellsten weg, aber ist es deshalb Verkehrsuntüchtig?

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schleudermaxe  07.06.2022, 09:37
@ASchwarz25

Tüchtig wird es sein, es fährt ja, es ist nicht verkehrssicher, unnd deshalb wird es rausgezogen.

Deine Behauptung:

Alle Rückleuchten sind beschädigt (das Glas gerissen)

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So kompliziert ist die ganze Sache eigentlich gar nicht!

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine intakte und funktionierende Kennzeichenbeleuchtung vor.

Das ist Fakt. Aus welchen Gründen gegen diese Bestimmung verstoßen wird, spielt überhaupt keine Rolle.

Du schreibst:

Dann hab ich meine Daten ausgehändigt aber leider keine erhalten , also Notierte ich mir das Kennzeichen und ging nach 5 Tagen damit zum Anwalt (zwecks Daten und Schuldfrage).

Wenn tatsächlich stimmt was du sagst, wäre das ein Fall von Fahrerflucht.

  • Dir fährt jemand hinten auf die Karre.
  • Du telefonierst mit der Polizei.
  • Du gibst dem Unfallgegner deine Daten zur Schadensregulierung
  • Der sich sich in seinen Wagen und haut ab.
  • Du notierst dir das Nummernschild.

Und dann fährst du aber nicht sofort zur Polizei, sondern nach Hause, wo du 5 Tage abwartest, um dann zu einem Anwalt zu gehen?

Tut mir leid, das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Du schreibst:

Am 3. Tag allerdings wurde ich angehalten und bekam den Mängelschein (ich erklärte also wann der Unfall war , wie es ablief und das ich erst einiges klären müsste). 

Prima. Dann ist wenigstens geklärt, dass du mit Vorsatz gehandelt hast.

Obwohl du deinem Anwalt, wie auch der Polizei den Unfallhergang geschildert hast, wurde in Sachen Unfallflucht gar nichts passiert?

Ist das Rechtens und darf ich überhaupt etwas Reparieren , vielleicht schickt die Versicherung ja einen Gutachter oder sonstiges ?

Du hättest die Kennzeichenbeleuchtung instand setzen können. In den meisten Fällen wird das Birnchen durch den Aufprall beschädigt.

Wenn das nicht möglich ist, musst du den Wagen eben stehen lassen.

Du schreibst:

Trotz alledem sagten sie ich hätte nur eine Woche Zeit .

Wofür brauchst du mehr als 1 Woche Zeit?

Entweder lässt sich die Beleuchtung ohne großen Aufwand instand setzen, oder du verlangst Schadenersatz, wenn du z.B. auf einen Ersatzwagen angewiesen bist.

Du schreibst:

Denn in dieser Woche hab ich noch keine Daten vom „Gegner“ und die Schuldfrage muss geklärt sein (meiner Meinung nach)....

Zeitdruck als Rechtfertigung kannst du leider nicht nehmen.

Schließlich hast du 5 Tage gar nichts unternommen, was die Sache beschleunigen können - oder?

Du möchtest wissen:

Ist das Rechtens und darf ich überhaupt etwas Reparieren.

Nein. Selbstverständlich kann niemand verlangen, das der Geschädigte über ausreichende Fachkenntnisse verfügen muss, um seinen Schaden selbst beheben zu können.

Das hat auch niemand verlangt.

Und wenn du weiter mit dem Auto fahren willst, solltest du die Beleuchtung in Ordnung bringen und vorführen.

Wenn du Pech hast, kommt irgendwann das Ordnungsamt vorbei und entsiegelt den Wagen.

Auch davon hat dir dein Anwalt nichts erzählt?

Einigungsprotokoll – Die private Einigung nach einem Verkehrsunfall

https://www.bussgeldkatalog.org/einigungsprotokoll/


ASchwarz25 
Fragesteller
 07.06.2022, 06:23

Erstmal vielen lieben Dank für diese vielen Infos !

Nein , es war keine Fahrerflucht , er ist stehen geblieben , wir haben die Polizei Informiert und wollten dann Daten austauschen . Da meinte er dann er müsste erstmal mit seinem Versicherungsvertreter sprechen , er würde sich da garnicht auskennen , er macht das alles für ihn . Darauf hab ich dann sein Kennzeichen notiert und seinen Namen.

zum Thema ich habe 5 Tage nichts unternommen . Natürlich ist das alles keine Ausrede oder Rechtfertigung aber es ging leider tatsächlich nicht anders da : Mittwoch gegen 17 Uhr ist es passiert (die Polizei kam nicht , beide Seiten erreichten die Versicherung nicht mehr ). Donnerstag war Feiertag (Vatertag) , also war wieder nichts möglich und den folgetag Freitag habe ich die Versicherung und meinen Anwalt informiert , aber erst Montag einen Termin beim Anwalt bekommen .

Und ich möchte den Schaden ja beheben , garkeine frage , und solange kann das Auto auch stehen bleiben . Ich frage mich nur darf ich jetzt schon in eine Werkstatt bzw was passiert wenn die Woche Frist des Mängelscheines rum ist bzw ich es nicht einhalten kann . Kann man sowas verlängern , oder gebe ich das Auto einfach in eine Werkstatt ?

Das Problem was ich da sehe ist , das mein Auto wahrscheinlich ein Totalschaden ist , was wenn die Reparatur so viel kostet das ich es nicht zahlen kann und am Ende sagt die Versicherung quasi Pech , wir Zahlen nur den Zeitwert des Autos oder garnichts … weil es ist ja noch nichts weiter geklärt.

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ASchwarz25 
Fragesteller
 07.06.2022, 06:24
@ASchwarz25

Und nein mein Anwalt hat davon nichts gesagt . Nur das in dieser Woche Frist noch nichts geklärt wäre und er sich mit den Versicherungen auseinander setzt und ich jetzt halt gucken müsste ob ich es Reparieren lasse oder nicht , allerdings wenn nicht das Auto stehen bleiben müsste .

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Auffahrunfall :

Versicherung melden, Auto in die Werkstatt, reparieren lassen, danach können sich die Anwälte drum streiten, somit ist 1 Woche gut machbar

Das ist völlig rechtens. Wenn dein Fahrzeug nicht mehr StVZO - konform ist, hast Du es stehen zu lassen, völlig egal, welche Umstände daran Schuld tragen. Du könntest dir einen Leihwagen nehmen und das mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.. Das würde ich aber erst mit meinem Anwalt besprechen.

Einfach reparieren, das Licht, Rest unverändert lassen, Versicherung ruft man sofort an, am Tag des Unfalls , zentralruf der Versicherer, Kennzeichen nennen, das wars…..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ASchwarz25 
Fragesteller
 07.06.2022, 06:00

Danke , das hab ich auch getan aber Mittwoch 17 Uhr war leider niemand erreichbar . Donnerstag war Feiertag und Freitag früh hab ich alles gemeldet .
Es ist leider nicht mit einer Birne oder den Leuchten umstecken getan , die Verkabelung hinter der Schürze ist kaputt gerissen , durch die Quetschung. Also auch eine etwas kostspieligere Reparatur. Und das hab ich mich noch nicht getraut ohne weitere Infos der Versicherung oder vom Anwalt , falls ein Gutachter kommt .

Ich weis leider nicht was richtig ist …

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PlayadeMuro  07.06.2022, 06:19
@ASchwarz25

Wegen einem derartigen Kleinkram ist kein Kfz-Schadensachverständiger erforderlich.

Bring' Dein Auto umgehend in eine Werkstatt und lass' es reparieren. Man kann es aber auch kompliziert machen.

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ASchwarz25 
Fragesteller
 07.06.2022, 06:51
@PlayadeMuro

Wegen genau solcher „schlauen“ Leute und Kommentare habe ich es versucht ausführlich zu erklären .

Und das ist zwar nicht gerade das Thema um was es geht , aber Kleinkram ist es nicht ! Alle Rückleuchten sind beschädigt (das Glas gerissen) , Kennzeichenbeleuchtung geht garnicht mehr die Schürze sowie die Heckklappe sind um 10 cm eingedrückt und auf geht er auch nicht mehr .

Man muss mir hier nicht antworten wenn es einem zu blöd ist oder die Frage nicht interessiert oder man sie nicht beantworten kann . Aber Kleinkram nenn ich was anderes ! Denn am Ende bekomme ich die fette Rechnung und es lohnt sich bei einem eventuellen Totalschaden garnicht mehr ihn zu Reparieren .

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Fraganti  07.06.2022, 07:01
@ASchwarz25

Beim Zentralruf der Versicherer ist die Hotline aber rund um die Uhr erreichbar, an 365 Tagen im Jahr.

Und Meterware Kabel gibt es für ca. 15Cent, Klemmhülsen für ca 5Cent.

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PlayadeMuro  07.06.2022, 08:26
@ASchwarz25

Wenn du einen derart großen Schaden an Deinem Fahrzeug hast, dann ruf‘ erst einmal den Zentralruf der Versicherer durch, zeig‘ danach den Unfallgegner wegen Fahrerflucht bei der Polizei an und gib‘ das Ganze zur Schadenregulierung an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Der Rechtsanwalt oder die Kfz-Werkstatt beauftragt einen Kfz-Schadensachverständigen und gut ist es.

Sollte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, kümmert sich die gegnerische Versicherung darum und stellt das Fahrzeug in die Restwertbörse ein.

Dann holt der Meistbietende das Fahrzeug ab, Du erhältst das Höchstgebot zuzüglich die Differenz zum ermittelten Wiederbeschaffungswert.

Du kannst das Fahrzeug auch reparieren lassen und darfst den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent überschreiten, musst das Fahrzeug im Anschluss aber mindestens sechs Monate halten.

Ich sehe hier kein Problem!

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