Freundin(17) wird von ihren Vater „bedroht“ was tun?

7 Antworten

Wenn sie 18 ist, kann sie ohne Probleme zu dir ziehen. Aber ie kann ihren Vater anzeigen, wegen häusliche Gewalt.


Dahika  14.10.2021, 11:53

 ohne Probleme zu dir ziehen

Nein, nur dann, wenn die Eltern des Fragestellers damit einverstanden sind. Und die Eltern des ebenfalls minderjährigen Mädels auch. Zudem muss einiges geklärt werden, denn ich glaube mal nicht, dass die Eltern des 16 j, Jungen ein fremdes Mädel unterhalten wollen.

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Ich würde direkt den Jugendamt einschalten. Wenn sie sehen, dass der Vater nicht Erziehungsfähig ist, oder seine Tochter sogar gefährdet, kommt sie entweder in ein Heim, oder ihr könnt zusammenziehen. Ihr Vater bekommt dann auch die gerechte Strafe.


ManuGun112 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 08:32

Okay, sie hat ihren Vater vorhin auch gesagt das sie dahin möchte aber das die mit kommen sollen(Papa & Mama) und er zieht sie an…sie arbeitet heute bis 13 Uhr 14 Uhr hat sie Gymnastik und 17-18 Uhr hat sie Nachhilfe deswegen würde es halt heute echt schlecht sein….ich dachte so morgen…damit ich sie bisschen abregen kann…

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ManuGun112 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 08:33

Das weiter Problem is, sobald eine Fremde Person bei denen is tut er so als wäre er der perfekte Vater…das Jugendamt war schonmal bei denen wegen sonniger ähnlichen Geschichte…

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ItzNo3l  14.10.2021, 10:17
@ManuGun112

Zeig denen mal die blauen Flecken der Freundin, diese kommen nicht aus dem nichts. Von diesen Situationen, wo der Vater sich bei der Anwesenheit vom Jugendamt verstellt hatten diese Arbeiter sicher schon eine Menge. Sucht sonst davor den Gespräch mit dem Arbeiter und schildert die Situation. So kann er sich auch darauf einstellen. Vor allem wenn er bereits den Jugendamt am Hals hatte, muss sicher was los sein.

Ich wünsche euch noch viel Glück.

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Wenn der Vater die Polizei ruft, ist das doch sehr praktisch. Dann kann sie gleich Anzeige erstatten.


ManuGun112 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 08:35

Das war ja so mein Gedanke dabei!!

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Das ist bereits mit Zustimmung des JA möglich. Der Vater besitzt (wie die Mutter) das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Demnach MUSS die Polizei sie wieder zu ihren Erziehungsberechtigten bringen. Nur das JA kann ihr da weiterhelfen. Und wenn Deine Eltern eingeweiht sind, und sie mit zum JA kommen, ist es besser, da sie direkt ihr Einverständnis geben können.


ManuGun112 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 08:34

Das Problem is dabei, das ihre Eltern dazu nie Ja sagen würden, ihr Vater rastet wegen jeder Kleinigkeit aus…

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Wiesel  14.10.2021, 09:24
@ManuGun112

Darum ja das Jugendamt. Das ist berechtigt, dass Kind bei Gefahr (mit polizeilicher Unterstützung) in Obhut zu nehmen, dazu bedarf es eines richterlichen Beschlusses, der nachgereicht werden kann.

Dann sollte sich DRINGEND überlegen, dass sie ihren Vater anzeigt!

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Du solltest mit deinen Eltern darüber sprechen. Sie werden sich informieren was zu tun ist (z. Bsp. Fotoprotokoll der Verletzungen) und ihr helfen. Vor der Polizei solltet ihr keine Angst haben wenn es korrekt ist was du geschrieben hast.