Freund hat sich mit einem imaginären Zeugnis an einer schule beworben?

3 Antworten

Da die alte Schulakte bei der (angeblichen) vorherigen Schule angefordert wird, kommt die Urkundenfälschung raus.

Die Tat ist ein Vergehen und wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt); der Versuch ist strafbar.

§ 267 Urkundenfälschung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Auch schon der Versuch ist strafbar!

Damit hat sich der Typ bei Verurteilung einen Eintrag im Führungszeugnis gesichert und damit versaut er sich etliche Berufschancen.

Wenn er es gut macht, wenn nicht kommt es raus, spätestens wenn Er die Lernanforderungen nicht schafft. Schön Zeit verplempert.

Ja das kommt raus.

Die Schule wird bei der alten Schule die Schülerakte anfordern und dann kommt die Polizei

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen