Fremdgehen/Ehebruch im 3. Reich?

3 Antworten

Wenn eine Fortpflanzung "reinen arischen" Erbguts im Raum stand, wurde das sogar gefördert. ("Lebensborn") Ansonsten war es anscheinend ziemlich egal wo die Kinder herkamen, solange die Frau gebärfreudig war, nur zu offen durfte Untreue nicht ausgelebt werden, sonst hat vermutlich die Familie oder der Blockwart mit dem nicht verheirateten Paar ein ernstes Wörtchen gesprochen, damals hatte man dafür noch wenig Verständnis, fremdgehen galt als familiäre Schande. Ehe und Scheidung zu NS-Zeiten - SCHEIDUNG.de

Während Ehebruch in vielen Gesellschaften und zu verschiedenen Zeiten in Deutschen Reich als schwere moralische Verfehlung und oft auch als strafbare Handlung angesehen wurde, gab es im Dritten Reich keine einheitliche gesetzliche Strafe. Es gab also kein einzelnes Gesetz das Ehebruch unter Strafe stellte, auch wenn die nationalsozialistische Rassenideologie die Bedeutung der Familie für die Fortpflanzung der "arischen Rasse" sehr bedeutend war und Ehebruch oft als Bedrohung für die "Reinheit des Blutes" angesehen wurde.

Wenn es denn mal doch zu einer Strafverfolgung von Ehebruch kam, war diese oft von Willkür geprägt und hing von individuellen Umständen, politischen Faktoren und der Haltung der jeweiligen Behörden ab.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Geschichte Schwerpunkt Deutsches Reich / Nationalsozialismus

Nein, gab es nicht. Funktionäre mussten allerdings mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, da es ja kein Vorbild sein sollte.