Fremde Velos Abschliessen?

2 Antworten

Das erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Der Fahrradbesitzer ist genötigt die Situation zu lösen, damit er wiedewr mobil wird. Er muss das Schloss aufbrechen (ggf. Handwerker organisieren) und/oder sich eine Taxi nehmen usw.

Kann als Nötigung ausgelegt werden.