Freiwillige Feuerwehr und Bereitschaftsdienst?
Hallo,
kennt jemand die gesetzliche Regelung wenn ich einen Einsatz mit der Freiwilligen Feuerwehr während meines Bereitschaftsdienstes im Betrieb habe?
Kann der Arbeitgeber die Zeit die die Person dann ausfällt der Kommune in Rechnung stellen, also genauso wie wenn es meine offizielle Arbeitszeit wäre?
was hat Vorrang? der Feuerwehreinsatz oder die Bereitschaft im Betrieb?
ich hoffe ich hab mich deutlich genug ausgedrückt.
1 Antwort
Wenn du zum Feuerwehreinsatz bist kannst du keinen Bereitschaftsdienst mehr machen. Du bist ja nicht verfügbar. Dein AG muss dich also für die Zeit nicht bezahlen also gibt es auch keine Kostenerstattung vom Träger Brandschutz.
was hat Vorrang? der Feuerwehreinsatz oder die Bereitschaft im Betrieb?
Kläre das vorher mit AG und Träger BS.